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Abgeltungssteuer

© Kai-Uwe Heinrich

Abgeltungssteuer: Fondssparer werden ausgesteuert

2009 kommt die Abgeltungssteuer – noch können Anleger umsteuern.

Eine der massivsten Steuererhöhungen aller Zeiten wartet in sechs Wochen auf die deutschen Anleger. Doch reagiert haben die Privatanleger bisher kaum. Statt Steuern zu vermeiden, sonst eine Lieblingsbeschäftigung der Deutschen, steht angesichts der Finanzkrise derzeit Sicherheitsdenken im Vordergrund. Zinspapiere und Cash statt Aktien und Fonds, lautet die Devise.

Doch der Käuferstreik könnte schwerwiegende finanzielle Folgen haben, denn ab 1. Januar 2009 wird Vater Staat von allen Gewinnen auf Fonds und Aktien 25 Prozent abzweigen. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und – gegebenenfalls – die Kirchensteuer: Die Gewinne schrumpfen also insgesamt um bis zu 28 Prozent. Die Abgeltungssteuer gilt für alle Kapitalerträge, also für Kursgewinne von Aktien, Fonds und Zertifikaten ebenso wie für Zinsen, Dividenden oder steuerpflichtige Verkäufe von Immobilien innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist (nicht bei Privatpersonen).

Allerdings gibt es eine Art Bestandsschutz: Kauft der Anleger noch in diesem Jahr Aktien oder Fonds, geht der Finanzminister auch dann leer aus, wenn das Papier erst in 10 oder 20 Jahren verkauft wird. Für alle Käufe noch 2008 gilt die alte Regel: Frühestens nach einem Jahr Haltedauer gehören die Gewinne allein dem Anleger.

Keine Regel ohne Ausnahme: Für Zertifikate gilt diese Übergangsregel nicht. Sie bleiben bei einem Verkauf ab 2009 nur steuerfrei, wenn sie bereits vor dem 15. März 2007 ins Depot gewandert sind und bis 1. Juli 2009 verkauft werden. Zinsen werden jenseits der Freibeträge ja schon bisher mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Dividenden, die bisher nur zur Hälfte steuerpflichtig waren, trifft nun die volle Steuerlast. Besonders bei langfristigen Geldanlagen in Aktien und Fonds wird sich die Steuer zu ansehnlichen Summen türmen. Wer etwa 50 000 Euro erst nach dem 31.Dezember anlegt, verzichtet nach 20 Jahren auf 20 000 bis 35 000 Euro – oder mehr. Exakt 19 490 Euro wären es, wenn der Anleger über 20 Jahre hinweg 5,8 Prozent pro Jahr erzielt und 28 Prozent Abschlagsteuer zahlen muss. 35 000 der ersparten Summe von 154 413 Euro müsste abzweigen, wer einen jährlichen Gewinn von 8,2 Prozent erzielt. Übrig blieben also nur 134 922 Euro.

Wer genau ausrechnen möchte, welche Summen ihn die neue Steuer kostet, findet auf den Internetseiten des Fondsbranchenverbandes BVI einen „Abgeltungssteuer-Rechner“. Auch die Gewinne aus angesparten vermögenswirksamen Leistungen müssen ab 2009 mit dem Finanzminister geteilt werden. Während Käufern von Aktien und Fonds also eine erhebliche Verschlechterung ins Haus steht, dürfen sich vor allem Anleger mit größeren Barschaften, hohem persönlichen Steuersatz und einer Vorliebe für festverzinsliche Anlagen wie Sparbriefe oder Festgeld freuen, denn ihnen winkt eine Steuersenkung. Statt bis zu 45 Prozent überweisen sie künftig nur noch höchstens 28 Prozent ihrer Erträge an den Staat. Bei Zinseinnahmen von 5000 Euro (jenseits des Sparerfreibetrages) wird man ab 2009 auf diese Weise bis zu 1000 Euro sparen können. Auch Lebensversicherungen gehören zu den Gewinnern, sind sie doch im Regelfall nicht von der Abgeltungssteuer betroffen. Wer seine Police länger als zwölf Jahre besitzt und nach dem 60. Lebensjahr auszahlen lässt, muss die Erträge nur zur Hälfte versteuern. Abgezogen wird die Abgeltungssteuer direkt an der Quelle, also beim Verkauf von der Bank. Selbst Depot-Umschichtungen sind steuerpflichtig.

Wer bereits Aktien und Fonds hält, jedoch über einen Strategiewechsel nachdenkt, sollte dies noch in diesem Jahr tun. Denn gerade mit der Abgeltungssteuer wiegt der Satz „Hin und Her macht Taschen leer“ noch schwerer: Wird häufig umgeschichtet und Steuer abgezwackt, dann fehlt das Geld bei der Wiederanlage. Um Anleger zu langfristigen Engagements zu bewegen, hat sich die Fondsbranche für die neue Steuerära einiges ausgedacht: Neu auf dem Markt sind etwa Fonds, die das Anlegergeld kontinuierlich vom Geldmarkt in Aktien tauschen und damit einen gewissen Schutz vor kurzfristigen Kursverlusten bieten sollen. Auch Laufzeitfonds – mit Auszahlung zum Rentenbeginn und Umschichtung in sicherere Anlagen ein paar Jahre vorher – sind auf dem Markt. Denn anders als Privatanleger müssen Fondsmanager ihre Umschichtungen im Fonds nicht versteuern. Für die Steuererklärung sind die abgezogenen Gewinne nur wichtig, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Denn dann können zu viel gezahlte Steuern zurückgefordert werden. Auch Werbungskosten darf der Anleger ab 2009 nicht mehr geltend machen. Dafür gilt ein pauschaler Sparer-Freibetrag von 801 Euro pro Person bzw. 1602 Euro für Ehepaare. Zwecklos ist der Transfer des Depots ins Ausland: Wer hierzulande steuerpflichtig ist, muss auch an allen im Ausland erzielten Gewinnen den deutschen Fiskus beteiligen. Veronika Csizi

Veronika Csizi

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