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Wirtschaft: Abgeltungsteuer kommt 2005

Zusammen mit der EU-weiten Zinsrichtlinie will Finanzminister Eichel das neue Gesetz einführen

Berlin (vis). Das lange Hin und Her hat nun ein Ende: Die Zinsabgeltungsteuer in Deutschland wird kommen. Das sagte Bundesfinanzminister Hans Eichel am Mittwoch in Berlin vor dem Finanzausschuss des Bundestages. Er nannte auch ein Datum: Die Abgeltungsteuer für Zinserträge soll gemeinsam mit der europäischen Zinsrichtlinie zum 1. Januar 2005 in Kraft treten. Die Finanzminister der Europäischen Union hatten sich am Dienstag in Luxemburg auf ein Gesetz zur grenzüberschreitenden Zinsbesteuerung geeinigt. Damit sollen Steueroasen ausgetrocknet und und Geldwäsche verhindert werden. Ziel der Abgeltungsteuer in Deutschland ist es zudem, das Steuersystem zu vereinfachen und die Steuerehrlichkeit zu fördern – was die Einnahmen des Finanzministers erhöhen soll.

Bisher werden Zinserträge in Deutschland nach dem allgemeinen Einkommensteuertarif versteuert. Ausgenommen sind Erträge unterhalb der Sparerfreibeträge, die derzeit bei 1550 Euro im Jahr für Ledige und bei 3100 Euro für Verheiratete liegen. Die Banken halten einen Abschlag (30 Prozent) von den Zinseinkünften ihrer Kunden zurück und überweisen ihn als Vorauszahlung an das Finanzamt. Die Zinseinkünfte müssen dann in der Steuererklärung angegeben werden und werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, der aktuell bei 48,5 Prozent liegt. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent, der auf die gesamte Steuerschuld zu entrichten ist.

Die Abgeltungsteuer

Mit der Einführung der Abgeltungsteuer in Deutschland ist künftig keine Erklärung der Zinseinkünfte mehr notwendig. Die Banken behalten den Steueranteil an den Zinserträgen ihrer Kunden ein und überweisen ihn direkt an das Finanzamt, damit ist die Steuer abgegolten. Ob es Ausnahmen von dieser Regel geben wird, ist noch offen: „Die Ausgestaltung der Abgeltungssteuer steht noch nicht fest“, hieß es am Mittwoch im Finanzministerium. Es sei auch noch keine Entscheidung über die Höhe des Abgeltungsteuersatzes gefallen. Im Gespräch sind bisher 25 Prozent. Wahrscheinlich ist, dass es eine Ausnahme für die Steuerpflichtigen geben wird, deren persönlicher Steuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz liegt. Hier würde dann der niedrigere persönliche Steuersatz gelten. Die einbehaltene Abgeltungsteuer müsste beim Finanzamt zurückgefordert werden.

Die Kontrollmitteilung

Steuerflüchtige werden es künftig schwerer haben, ihr Geld im Ausland zu verstecken. Zwölf Länder der Europäischen Union, darunter Deutschland, werden vom 1. Januar 2005 an Informationen über Zinserträge auf Konten von Steuerausländern an das jeweilige Heimatland weiterleiten. Die deutschen Finanzämter wissen dann über die Erträge ihrer Steuerpflichtigen im Ausland Bescheid und können sie mit den hier geltenden Sätzen versteuern.

Das Bankgeheimnis

Österreich, Luxemburg und Belgien allerdings machen nicht mit. Sie bewahren zunächst ihr Bankgeheimnis. Dafür erheben sie eine Quellensteuer, die direkt von den dortigen Banken eingezogen wird: 15 Prozent vom Jahr 2005 an, 20 Prozent ab 2008 und 35 Prozent ab 2011. Drei Viertel dieser Steuereinnahmen gehen an die Heimatstaaten der ausländischen Sparer. Auch die Schweiz hält an ihrem Bankgeheimnis fest. Doch auch sie soll mit ins Boot geholt werden, damit nicht alle Gelder dorthin wandern. Sie wird ebenfalls eine Quellensteuer einführen. Sobald die NichtEU-Länder Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco und San Marino zumindest auf Anfrage Mitteilungen über Zinserträge ausländischer Sparer herausgeben, werden auch Österreich, Belgien und Luxemburg routinemäßige Kontrollmitteilungen verschicken.

Die Amnestie

Wer in der Vergangenheit keine Steuern auf Zinserträge gezahlt hat, nun aber ehrlich werden will, kann über die von Finanzminister Eichel gebaute „Brücke in die Steuerehrlichkeit“ gehen. Sie steht ab dem 1. Januar 2004: Wer ab da bis zum 30. Juni die Einnahmen angibt, die er in den vergangenen zehn Jahren verschwiegen hat, muss sie mit 25 Prozent versteuern, braucht aber keine Strafverfolgung zu befürchten. Für die Schwarzgeld- Besitzer, die sich bis Ende 2004 Zeit lassen, steigt der Steuersatz dann allerdings auf 35 Prozent an.

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