zum Hauptinhalt

Absprachen: Deutsche Banken gewinnen gegen EU-Kommission

Die Millionenstrafen gegen fünf deutsche Banken wegen angeblicher Gebührenabsprachen für den Devisenumtausch bleiben aufgehoben. Die EU-Kommission konnte sich mit ihrer Forderung nicht durchsetzen.

Luxemburg - 1999 war mit der Einführung fester Wechselkurse für die kommende Euro-Währung das Wechselkursrisiko beim Geldtausch für die Banken entfallen. Sie verwendeten daher die offiziellen Kurse und verlangten nur noch eine Bearbeitungsgebühr. Wegen angeblicher Absprachen über diese Gebühr ging die EU-Kommission europaweit gegen rund 150 Banken vor. Nach den 2001 verhängten Bußgeldern sollten die Commerzbank, die Dresdner Bank und die Bayerische HypoVereinsbank jeweils 28 Millionen Euro zahlen, die Deutsche Verkehrsbank (jetzt DVB Bank) 14 Millionen und die Vereins- und Westbank 2,8 Millionen Euro.

Das Urteil zugunsten der Banken bekräftigte jetzt das Europäische Gericht Erster Instanz in Luxemburg. Die EU-Kommission habe ihre Vorwürfe nicht belegen können und so wurden die Banken mangels Beweisen freigesprochen. (Az: T-44/02 OP und weitere)

Schon im Oktober 2004 hatte das EU-Gericht einer Klage der Banken stattgegeben. Dabei hatte die Kommission es versäumt, rechtzeitig eine Klageerwiderung einzureichen. Deshalb focht sie nun das Urteil mit einem Einspruch an. Wie die Luxemburger Richter nun entschieden, konnte die Kommission aber auch im zweiten Anlauf die behaupteten Absprachen nicht belegen. Gegen dieses Urteil kann die Kommission nun Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof einlegen. (tso/AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false