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Wirtschaft: Airlines in der Krise: Kritik an Staatshilfen

Die schwer angeschlagene belgische Fluggesellschaft Sabena hat mit einem Gläubigerschutz für zwei Monate eine letzte Rettungschance erhalten. Das Brüsseler Handelsgericht befreite am Freitag die halbstaatliche Airline bis Anfang Dezember von ihren Zahlungsverpflichtungen.

Die schwer angeschlagene belgische Fluggesellschaft Sabena hat mit einem Gläubigerschutz für zwei Monate eine letzte Rettungschance erhalten. Das Brüsseler Handelsgericht befreite am Freitag die halbstaatliche Airline bis Anfang Dezember von ihren Zahlungsverpflichtungen. Unterdessen gab die unabhängige belgische Charterfluglinie City Bird ihre Fluglizenz ab. Die Maschinen des zahlungsunfähigen Ferienfliegers blieben am Boden.

Nach den Terroranschlägen in den USA sind viele Fluglinien in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die US-Regierung reagierte mit Finanzhilfen in Milliardenhöhe für die Airlines des Landes. Jetzt ziehen einige europäische Länder wie Belgien und die Schweiz nach. Die Konkurrenz - vor allem rentable private Fluglinien - beobachtet diese Schritte mit Missfallen und hat sich bereits bei den Wettbewerbsbehörden beschwert.

Die EU-Kommission muss den Rettungskredit für Sabena von 125 Millionen Euro billigen. Der Sprecher von EU-Kommissarin Loyola de Palacio versprach eine Prüfung innerhalb weniger Tage: "Wir sind alle daran interessiert, dass es schnell geht." Da de Palacio seit Tagen mit der belgischen Regierung spricht, gilt die Zustimmung der Kommission als wahrscheinlich. Gegen den neuen Rettungskredit legte die irische Billigfluglinie Ryanair Klage wegen Wettbewerbsverzerrung ein. Die Schweiz sicherte der Kommission zu, nötige Informationen zu dem Swissair-Kredit von bis zu 303 Millionen Euro zu liefern. Die EU-Kommission hatte am Donnerstag wegen fehlender Informationen den Schweizer EU-Botschafter Dante Martinelli "eingeladen". Das bisher nicht ratifizierte Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und der Schweiz schreibt eine Anmeldung solcher Hilfen vor.

Das Zürcher Bezirksgericht hat für die angeschlagene Swissair das vorläufige Nachlassverfahren (Vergleichsverfahren) eröffnet, teilte der zuständige Richter am Freitag mit. Für die Swissair Holding und einige Konzernfirmen bedeutet das vorläufig Schutz vor den Gläubigern und die Möglichkeit der schrittweisen Auflösung der Firmen. Ein zweites Verfahren läuft parallel dazu in der Stadt Bülach, wo einige Swissair-Firmen ihren Rechts-Sitz haben. Der für alle Verfahren zum Sachwalter bestellte Jurist Karl Wütherich muss dem Gericht bis spätestens am 28. November einen Bericht einreichen. Dann wird bis zum 5. Dezember endgültig über Nachlass oder Konkurs befunden.

Für die private Charterfluggesellschaft City Bird kommt allerdings jede Hilfe zu spät. Der größte Auftraggeber der zusammengebrochenen Airline, der deutsche Touristikkonzern Thomas Cook, will aber die Flüge seiner auf City Bird gebuchten Kunden sicherstellen. Thomas Cook ("Neckermann"), zu Lufthansa und Karstadt-Quelle gehörend, war als Kaufinteressent für City Bird abgesprungen. Da kein anderer Investor in Sicht war, hatte das Brüsseler Handelsgericht über die Gesellschaft mit 639 Mitarbeitern Konkurs verhängt.

Unterdessen haben mehrere große US-Fluglinien massiv die Preise gesenkt, um nach den Terroranschlägen vom 11. September wieder mehr Leute zum Fliegen zu bewegen. Delta, Northwest, United und American gaben die Preissenkungen kurz hintereinander bekannt. Nach den Terrorattacken waren die Fluggastzahlen eingebrochen. Die niedrigen Preise gelten aber nur für einen begrenzten Zeitraum und sind von Fluggesellschaft und Reiseziel abhängig.

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