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Wirtschaft: Aktien: Anleger dürfen auf Schadenersatz hoffen

Gegen sinkende Börsenkurse kann Finanzminister Hans Eichel nichts unternehmen, wohl aber für den Schutz der Anleger. Die Beamten seines Ministeriums haben daher einen Entwurf für das vierte Finanzmarktförderungsgesetz erarbeitet.

Gegen sinkende Börsenkurse kann Finanzminister Hans Eichel nichts unternehmen, wohl aber für den Schutz der Anleger. Die Beamten seines Ministeriums haben daher einen Entwurf für das vierte Finanzmarktförderungsgesetz erarbeitet. Eichel will damit gleichzeitig die Anleger vor windigen Kapitalmarktanlegern und Insidergeschäften schützen und den Finanzplatz Deutschland stärken. "Wir müssen auf der Hut sein", sagte Eichel gestern. Mit dem geplanten Gesetz soll auch die Geldwäsche schlagkräftiger bekämpft werden. So sollen Großanleger in Zukunft die legale Herkunft ihres Geldes beweisen, wenn sie das Geld in Banken anlegen wollen.

Geldwäsche ist bereits illegal, nicht jedoch ein weites Feld an Kapitaldienstleistungen für den Kleinanleger. Die sprießen und werden weiter ins Kraut schießen, da fast jeder Bürger seine Rente mit Aktien, Fonds oder Versicherungen aufstocken muss. Die sogenannte Riester-Rente - der staatliche Zuschuss von insgesamt 21 Milliarden Mark bis 2008 - macht die Haie des Grauen Kapitalmarkts kreativ. So sieht der Entwurf zu dem neuen Gesetz vor, dass alle Täuschungshandlungen innerhalb und außerhalb der Börse illegal sind. Verboten werden demnach alle fiktiven Geschäfte, die den Kurs eines börsennotierten Werts beeinflussen können. Dazu zählen Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen, mit identischen Vertragspartnern und abgesprochene Geschäfte. Kurzum alle Geschäfte, die "allein zum Zweck vorgenommen (werden), erhöhte Umsätze und damit einen aktiven Markt und entsprechende Liquidität vorzutäuschen", heißt es in dem Entwurf. Aber auch reale Geschäfte können illegal sein, wenn ein Wert künstlich verknappt wird und der dadurch "eintretende Mangel ausgenutzt wird, um die Preise in dem Wert künstlich hochzutreiben". Insider sollen es in Zukunft schwerer haben. Wer Informationen zurückhält, sie zur Werbung benutzt oder gar falsche Angaben veröffentlicht, muss mit einem Bußgeld bis zu 1,5 Millionen Euro rechnen. Geprellte Anleger hingegen können auf Schadenersatz hoffen, wenn sie wegen fehlender, falscher oder verspäteter Angaben ihre Anteile zu teuer gekauft oder zu billig verkauft haben. Die Aufsicht und Prüfung über all diese Transaktionen soll vollständig von den Ländern an das Bundesaufsichtsamt für das Wertpapierwesen und später an eine neue Bundesanstalt übergehen. Das Bundesaufsichtsamt überwacht bereits zu einem Großteil die Börsengeschäfte.

Aber auch an den Börsen selbst wird sich einiges ändern. Das geplante Gesetz verändert die Kriterien für den amtlichen und den geregelten Markt und den Freiverkehr. So sollen die Börsen selbst zusätzliche Kriterien für die Zulassung einer Aktie erlassen können aber auch die weniger genau geprüften Werte des Freiverkehrs in den geregelten Handel aufnehmen können. Und ein lang gehegter Wunsch der Deutschen Börse AG in Frankfurt - der wichtigsten Börse in Deutschland - findet sich in dem Entwurf wieder. Denn nicht mehr allein die Kursmakler sollen den Preis eines Werts ermitteln dürfen, sondern auch der elektronische Handel soll dieses Recht erhalten. Damit wird der Börsenhandel modernisiert, da in absehbarer Zeit das Gewusel auf dem Börsenparkett der Vergangenheit angehören dürfte und ausschließlich im elektronischen Hinterzimmer gehandelt wird.

Der Entwurf zum vierten Finanzmarktförderungsgesetz soll in den nächsten Wochen zum Gesetzentwurf reifen und im Oktober vom Kabinett verabschiedet werden. In der Zwischenzeit können neben den Ressorts auch die Interessenvertreter der Banken, Verbraucherschützer und der Börsen ihre Ideen zu dem Gesetz im Finanzministerium vortragen. Als "insgesamt vernünftig" bezeichnet Thomas Weisgerber, Börsenexperte beim Bundesverband deutscher Banken, den Entwurf. Lang gehegte Forderungen der Banken würden sich wiederfinden, so zum Beispiel die Rechtssicherheit bei Termingeschäften. Auch die Strafbewehrung bei falschen ad-hoc-Meldungen bewertet Weisgerber positiv. Unbehagen bereitet ihm allerdings die geplante Veröffentlichungspflicht für Vorstände und deren Familienmitglieder. Die sollen ihren Aktienbesitz veröffentlichen und jeden Kauf oder Verkauf melden. Weisgerber hält das für aussagelos, denn die Tochter eines Vorstands könnte ihre Aktien auch verkaufen, um flüssig zu werden für den Kauf weiterer Aktien nach einer Kapitalerhöhung. Außerdem warnt er vor den weiteren Rechten des Bundesaufsichtsamts. "Ganz entscheidend ist, dass das Amt sparsam und vorsichtig damit umgeht."

ufo

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