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Wirtschaft: Aktionärsschützer fordern schärfere Bußgelder

Kapitalmarktexperten und Aktionärsschützer fordern eine schärfere Haftung des Managements bei Verstößen gegen Börsenregeln und strengere Zulassungsregeln für das Listing. Anlaß sind die wachsenden Bußgeldzahlungen von Unternehmen des neuen Marktes an die Deutsche Börse AG.

Kapitalmarktexperten und Aktionärsschützer fordern eine schärfere Haftung des Managements bei Verstößen gegen Börsenregeln und strengere Zulassungsregeln für das Listing. Anlaß sind die wachsenden Bußgeldzahlungen von Unternehmen des neuen Marktes an die Deutsche Börse AG. So hat die Börsengesellschaft im Verlauf dieses Jahres bereits insgesamt mehr als 900 000 Euro an Bußgeldern eingenommen. Dies geht aus einer von der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V., München (SdK), herausgegebenen Auflistung hervor.

Betroffen sind überwiegend Gesellschaften, denen es ausgesprochen schlecht geht. So ist das Filderstädter Softwareunternehmen CAA, mit 100 000 Euro Bußgeld "Spitzenreiter" der Rangliste, seit dem Börsengang im vergangenen Jahr praktisch nie aus der Verlustzone herausgekommen. Bei dem Multimedia-Anbieter Metabox AG, der 80 000 Euro Strafe berappen muss, hatten die Aktionäre mit einem Bündel von Kapitalmaßnahmen eine Pleite in letzter Minute verhindert.

Eine wahre Bußgeldwelle

Düster siehts auch bei der Lipro AG aus. Das Amtsgericht Charlottenburg hatte im Oktober das Insolvenzverfahren gegen die Berliner Softwarefirma eröffnet. Zudem steht die Gesellschaft unter Betrugsverdacht. Vermögen wurde nach Angaben des Konkursverwalters verschoben und Konten verschwiegen.

Die Bußgeldwelle kommt nicht von ungefähr. Denn seit Mai 2001 werden die Unternehmen sanktioniert, die sich mit der Veröffentlichung wichtiger Berichte zu lange Zeit lassen. Wer seine Jahresabschlüsse oder Quartalsberichte nicht rechtzeitig vorlegt, wird mit Geldstrafen von bis zu 100 000 Euro belegt. Hohe Strafen gibt es auch, wenn Gesellschaften Aktienkäufe oder -verkäufe der Unternehmensorgane nicht innerhalb von drei Tagen nach der Transaktion melden. 500 Euro pro verspätetem Tag werden dann fällig.

Abschrecken soll potenzielle Sünder - neben der Zahlung des Bußgeldes - auch die durch eine Veröffentlichung erzeugte negative Publizität. Doch bezweifeln Experten, ob die Sanktionen wirklich greifen. So begrüßt die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre Bemühungen der Deutschen Börse, "die am Neuen Markt versprochenen Transparenz auch konsequent einzufordern".

Vorstände sollen persönlich haften

Jedoch gebe es, wie Sprecherin Reinhild Keitel betont, beim Programm "neue Härte" auch problematische Punkte. So treffe die Strafe nicht die Verursacher. Vorstände, die ihre Geschäftsabschlüsse unpünktlich publizieren, oder Aufsichtsräte, die ihren Aktienverkauf nicht rechtzeitig melden, würden nicht persönlich zur Kasse gebeten, sondern die Aktiengesellschaft und letztlich die Aktionäre. Denn das Bußgeld gehe - so argumentiert die SdK, als Kosten in die Gewinn und Verlust-Rechnung ein und vermindert Ergebnis, Dividende und Aktienkurs. "Gerecht und auch wirkungsvoller ist Bestrafung deshalb nur, wenn sie die Verursacher direkt trifft".

Auch Christian Strenger, Mitglied der Börsensachverständigenkommission und des Aufsichtsrats der Deutsche-Bank-Tochter DWS, Deutschlands größter Fondsgesellschaft, plädiert dafür, die Leitungs- und Kontrollorgane strenger in die persönliche Haftpflicht zu nehmen. Bislang kann der Aufsichtsrat von den Vorständen nur bei Vorsätzlichem Handeln Schadensersatz einfordern. "Man sollte bereits bei grober Fahrlässigkeit den Vorständen das Geld wieder aus der Tasche ziehen". Strenger plädiert für eine Änderung des geltenden Rechts. Dies könnte für Vorstände von in Schieflage geratenen Unternehmen am Neuen Markt teuer werden.

Bei Gesellschaften wie der Lipro reicht unter Umständen noch die alte Regelung. Laut Insolvenzverwalter wurde Vermögen "beiseite geschafft und verheimlicht", die bisherigen Informationen der Verantwortlichen seien im wesentlichen falsch.

lü, HB

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