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Als Rentner arbeiten: Richtig versichern

Worauf Arbeitnehmer - und worauf Arbeitgeber achten müssen

Für Arbeitnehmer

Ist die Regelaltersgrenze erreicht, kann grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdient werden. Ist diese noch nicht erreicht, gelten besondere Regelungen beim Hinzuverdienst: Erhält man die Rente in voller Höhe, können bis zu 450 Euro hinzuverdient werden. Verdient man mehr, kann die Rente auch in eine Teilrente umgewandelt werden. Weitere Informationen dazu stehen auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung: www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/0_Home/home_node.html.

Für Arbeitgeber

Ist ein Arbeitnehmer auf 400 Euro-Basis angestellt, so fällt ein pauschaler Arbeitgeberanteil für Renten- und Krankenversicherung an. Für die Rentenversicherung gilt: Bezieher einer Vollrente sind rentenversicherungsfrei, der Arbeitgeber hat aber dennoch den Arbeitgeberanteil am Rentenversicherungsbeitrag abzuführen.

Weitere Informationen dazu stehen im Internet unter: http://tinyurl.com/pcfn8mh.

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