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Wirtschaft: Altersvorsorge: Betriebliche Altersvorsorge wird attraktiver

Wenn die gesetzliche Rente immer weniger wird, wird betriebliche und private Vorsorge wichtiger. Im Zuge der Rentenreform ist deshalb auch die betriebliche Altersvorsorge deutlich aufgewertet worden.

Wenn die gesetzliche Rente immer weniger wird, wird betriebliche und private Vorsorge wichtiger. Im Zuge der Rentenreform ist deshalb auch die betriebliche Altersvorsorge deutlich aufgewertet worden. In der chemischen Instustrie ist sie sogar schon Bestandteil des Tarifvertrages, und andere Gewerkschaften wie die IG-Metall basteln kräftig an einer Lösung zur betrieblichen Altersvorsorge.

Doch was hat sich konkret bei der betrieblichen Altersvorsorge verändert? Zuerst einmal haben von Januar 2002 an alle Arbeitnehmer das Recht, einen Teil ihres Gehalts wie etwa Urlaubs- oder Weihnachtsgeld in Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge umzuwandeln. Bisher sind die Personalchefs noch nicht verpflichtet, den Wunsch aus der Belegschaft nach der so geannten Entgeltumwandlung zu erfüllen.

Zum zweiten werden die ausschließlich vom Arbeitgeber finanzierten Vorsorgemaßnahmen für Arbeitnehmer günstiger gestaltet: Bislang kann ein Angestellter Leistungen aus der betriebsfinanzierten Vorsorge nur beanspruchen, wenn er dem Unternehmen mindestens zwölf Jahre lang angehört hat oder wenn er älter als 35 Jahre ist und die Versorgungszusage seit mindestens zehn Jahren besteht. Ab dem kommenden Jahr fällt das Guthaben bei einer Kündigung dem Mitarbeiter schon zu, wenn er wenigstens fünf Jahre im Betrieb gearbeitet hat.

Mit diesem Schritt berücksichtigt der Gesetzgeber die Tatsache, dass es immer weniger sichere Jobs auf Lebenszeit gibt und von den Arbeitnehmern immer mehr Bereitschaft zur Mobilität gefordert wird. Außerdem kann die betriebliche Altersvorsorge in Form einer Gehaltsumwandlung die gleichen Spielregeln wie beim privaten Riester-Sparen haben: Der Arbeitnehmer kann für seine Sparraten Grundförderung und Kinderzulage erhalten. Die staatliche Förderung gilt allerdings nicht für alle Versorgungszusagen, die vom Unternehmen finanziert werden. Sie gilt also nicht für die Direktzusage, kann aber für die Direktversicherung, die Pensionskasse und Pensionsfonds in Anspruch genommen werden.

Auch bei der Dirketversicherung gibt es Veränderungen ab dem Jahr 2009. Bisher können Arbeitnehmer bis zu 3408 Mark pro Jahr aus Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld direkt in eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung einbezahlen. Die Beiträge werden nur mit 20 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer pauschal besteuert, und für diese umgewandelten Gehaltsanteile fallen keine Sozialabgaben an. Von 2009 ab werden für Direktversicherungen jedoch Sozialabgaben fällig.

"Aber auch dann ist diese Anlageform noch vorteilhaft, da die Leistungen steuerfrei erfolgen", sagt Matthias Scharf, Finanzmakler der Plansecur-Gruppe. "Wenn jemand allerdings die Riester-Förderung in Anspruch nimmt, müssen die späteren Leistungen versteuert werden." Jeder Einzelne müsse deshalb genau prüfen, ob sich die Förderung überhaupt lohne, oder der Steuervorteil bei einer nicht geförderten Direktversichrung nicht größer ist. Da sich die staatliche Förderung durch die Zahl der Kinder erhöht, würden die Familienverhältnisse hier ausschlaggebend sein.

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Unterstützungs- und Pensionskassen sowie Versicherungen wird es künftig auch Pensionsfonds geben, die ähnlich wie ihre Vorbilder in Großbritannien und Amerika die Einzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge bündeln. In rechtlicher Hinsicht sind sie den bereits bestehenden Pensionskassen ähnlich, doch bei der Auswahl der Anlageformen haben die Manager der Pensionsfonds mehr Freiheit. Während die Pensionskassen den allergrößten Teil ihres Vermögens in sichere festverzinsliche Wertpapiere anlegen, können die Fonds mit höheren Aktienanteilen die Chancen der Börse nutzen. Damit die Sicherheit für den Anleger und dessen Ersparnisse gewährleistet ist, werden die Fonds vom Staat überwacht und durch den "Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit" gegen Zahlungsunfähigkeit geschützt

Tom Schoenenberger

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