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Wirtschaft: Altersvorsorge: Schily will an die Beamtenpensionen

Nicht nur die Finanzminister und die Stadtkämmerer der Kommunen können sich über die geplanten Einsparungen bei den Pensionen ihrer Bediensteten freuen. Auch den Versicherungen winkt ein zusätzliches Geschäft, wenn der jetzt vom Bundesinnenministerium fertig gestellte Entwurf des Versorgungsänderungsgesetzes in Kraft tritt: Danach sollen ab 2002 auch Beamten in den Genuss der öffentlichen Förderungen zum Aufbau einer ergänzenden privaten Altersversorgung kommen.

Nicht nur die Finanzminister und die Stadtkämmerer der Kommunen können sich über die geplanten Einsparungen bei den Pensionen ihrer Bediensteten freuen. Auch den Versicherungen winkt ein zusätzliches Geschäft, wenn der jetzt vom Bundesinnenministerium fertig gestellte Entwurf des Versorgungsänderungsgesetzes in Kraft tritt: Danach sollen ab 2002 auch Beamten in den Genuss der öffentlichen Förderungen zum Aufbau einer ergänzenden privaten Altersversorgung kommen.

Die Beamten sind bislang von der Förderung ausgeschlossen, weil sie nach Meinung der Regierung ausreichende Alterssicherung aus der Staatskasse erwarten können. Nunmehr heißt es jedoch in dem Schily-Entwurf, der dem Handelsblatt vorliegt: "Die aktiven Beamten sind aufgefordert, private Vorsorge zu betreiben". Kommen die Staatsdiener dieser Aufforderung nach, winkt den privaten Anbietern entsprechender Altersvorsorgeprodukten ein zusätzlicher Kundenkreis von rund 1,9 Millionen Beamten.

Dieser Kreis könnte sich noch einmal erheblich ausweiten, wenn auch die knapp drei Millionen Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst die Förderung der Riester-Rente in Anspruch nehmen können. Dies müsste jedoch Ende des Jahres bei den nächsten Tarifverhandlungen vereinbart werden. Voraussetzung für den Erhalt der öffentlichen Altersvorsorgeförderung nach dem Riester-Modell ist aber, dass zuvor entsprechende Einschnitte bei den Zusatzversorgungswerken von Bund und Ländern vereinbart werden. Das allerdings haben die Gewerkschaften bislang abgelehnt.

Nach dem neuesten Entwurf des Versorgungsänderungsgesetzes ist die "wirkungsgleiche Übertragung" der Rentenreform auf die Altersversorgung der Beamten geplant. Konkret soll zwischen 2003 und 2010 der Anstieg der Pensionen um insgesamt fünf Prozent abgeflacht werden. Dadurch verringert sich das höchst mögliche Versorgungsniveau. Die volle Pension eines Beamten beträgt derzeit 75 Prozent der in den letzten drei Dienstjahren bezogenen Besoldung. Diese soll künftig auf 71,25 Prozent sinken. Allerdings wird der Anstieg der Mindestversorgung für Pensionäre und Hinterbliebene nicht gekürzt. Wohl aber wird das normale Witwengeld ebenso wie die Witwenrente von heute 60 Prozent auf 55 Prozent reduziert. Zum Ausgleich für diese Einschnitte sollen die Beamten ab 2002 ebenso wie die Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung 0,5 Prozent ihrer Besoldung in eine private Zusatzversicherung einzahlen und so eine ergänzende Säule zur Altersversorgung aufbauen können. Parallel zum Riester-Modell wird diese öffentlich geförderte Privatvorsorge schrittweise auf einen Beitrag von vier Prozent der Besoldung angehoben. Um "Doppelbelastungen zu vermeiden", so der Entwurfstext, wird die Anhebung der bereits bestehenden Versorgungsrücklage zwischen 2003 und 2010 ausgesetzt. Das bedeutet, dass die seit 1999 geltende Kürzung der Besoldungen und Pensionen um jährlich 0,2 Prozentpunkte nicht stattfindet. Erst ab 2011 soll dann diese Rücklage weiter in Jahresschritten von 0,2 Prozentpunkten aufgebaut werden, bis 2021 eine Abgabe von drei Prozent erreicht wird.

Durch die von Schily geplanten Kürzungen spart der Fiskus bis 2030 rund 118,5 Milliarden Mark. Davon entfallen auf den Bund 16,5 Milliarden Mark und auf die Gemeinden 12,2 Milliarden Mark. Die größte Ersparnis winkt mit 89,8 Milliarden Mark den Ländern - sie beschäftigen die meisten Beamten.

gof

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