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Altersvorsorge: Verfassungsgericht warnt vor Renten-Verlustgeschäft

Die Rentenbeiträge steigen, doch besonders die jüngeren Versicherten werden im Alter kaum noch etwas davon haben. Experten befürchten sogar, dass die eingezahlten Beiträge die spätere Auszahlung übertreffen. Dies würde gegen die Verfassung verstoßen, warnt Verfassungsrechtler Papier.

Berlin - Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat vor einer «Minusrendite» bei den Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung gewarnt. «Rentenbeiträge kommen in eine verfassungsrechtliche Problemzone, wenn das eingezahlte Kapital regelhaft bei weitem das übersteigt, was der Einzelne später an Leistungen erhält», sagte Papier der Zeitung «Die Welt». Wenn dauerhaft eine «Minusrendite» zu erwarten sei, stelle sich die Frage, «ob der mit der Beitragserhebung verbundene Grundrechtseingriff noch zu rechtfertigen ist». Schließlich verbiete die Verfassung eine «offenkundige Unverhältnismäßigkeit zwischen Beitrags- und Versicherungsleistungen», sagte der Gerichtspräsident.

Auch führende deutsche Rentenexperten erwarten eine negative Entwicklung des Verhältnisses zwischen Beiträgen und Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. «Immer mehr junge Menschen werden aus der Rentenversicherung weniger heraus bekommen als sie eingezahlt haben», sagte der Freiburger Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen. Laut Raffelhüschen waren die Rendite-Prognosen der Rentenversicherer «immer schon viel zu optimistisch.» Diese Ansicht vertrat auch der Rentenexperte Meinhard Miegel: «Die langfristigen Prognosen der Rentenversicherer von mindestens drei Prozent Rendite beruhen auf haltlosen Annahmen, die geeignet sind, die Bevölkerung weiter in die Irre zu führen.»

Nach Miegels Berechnungen wird der Geburtsjahrgang 1930 eine Rendite von etwa drei Prozent erzielen. «Die Rendite des Jahrgangs 1950 wird nur noch ein Prozent betragen. Männer des Jahrgangs 1970 und jüngere können überhaupt keine positive Rendite mehr erwarten.» (tso/AFP)

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