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Wirtschaft: an Klaus schneider Vorsitzender der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger

Aktien nicht auf Pump kaufen

Ich habe wegen der niedrigen Zinsen einen Kredit aufgenommen, um Aktien zu kaufen. Die Kurse meiner Papiere sind entgegen meinen Erwartungen aber gefallen, jetzt droht meine Bank mit einer Zwangsliquidierung meines Depots. Kann ich mich dagegen wehren?

Wertpapierkredite oder auch so genannte Lombardkredite können von jedem Anleger bei einer Bank in Anspruch genommen werden, die diese Wertpapierkredite anbietet. Lombardkredite werden durch zuvor erworbene Wertpapiere gesichert, indem diese an die Bank verpfändet werden. Der Beleihungswert liegt je nach Art der Wertpapiere zwischen 40 Prozent und 90 Prozent des Depotwerts.

Sinkt der Wert des Depots, sinkt auch der Beleihungswert. In einem solchen Fall werden von den Banken entweder zusätzliche Sicherheiten oder eine Reduzierung der Kreditlinie verlangt. In der Regel gewähren die Depotbanken für die Zurückführung des Solls zwar eine Frist von mehreren Wochen. Lassen Bankkunden diese Frist verstreichen, so sind die Banken nach ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, die im Depot befindlichen Wertpapiere im Wege eines Zwangsverkaufes zu verwerten.

Anlegerschutzvereinigungen und Verbraucherschutzverbände warnen daher eindringlich vor Effektenkrediten für Privatanleger. Grundsätzlich sind die Regelungen in den Geschäftsbedingungen der Banken wirksam, so dass ein Zwangsverkauf zulässig ist. In Fällen, in denen Banken im Rahmen einer fehlerhaften Vermögensverwaltung oder bei fehlerhafter Anlageberatung für Schadenersatz haftet, müssen Anleger allerdings auch den Wertpapierkredit nicht zurückzahlen.

Derzeit sind weitere Klagen anhängig, die sich mit der Frage auseinander setzen, ob die laxen Kriterien bei der Kreditvergabe durch manche Banken gerechtfertigt sind. Anhaltspunkt für eine Haftung der Banken könnte sein, dass die Banken nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt haben, da es nicht um die reine Abwicklung von Wertpapierorders gehe, sondern es sich um eine beratungsbedürftige Finanzdienstleistung handele. Anlegeranwälte sehen sogar eine sittenwidrige Verleitung zur Kreditaufnahme in der Praxis mancher Banken. Ob die Gerichte dies auch so sehen, wird sich zeigen.

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an Klaus schneider

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