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Wirtschaft: an Susanne Meunier Finanztest (Stiftung Warentest)

Was bleibt von der Betriebsrente?

Ich habe gelesen, dass bei der betrieblichen Altersvorsorge in den ersten Jahren ein Großteil der Beiträge für Provisionen und Kosten draufgeht. Kann ich etwas dagegen tun? Und was soll ich machen, wenn ich nach zwei Jahren keine Entgeltumwandlung mehr machen will?

Wenn Sie eine betriebliche Altersversorgung mit eigenem Geld erst jetzt beginnen wollen, sollten Sie bei Ihrem Arbeitgeber nachfragen, wie dabei die Abschlusskosten verteilt werden. Am besten werden diese Kosten über die gesamte Vertragslaufzeit umgelegt. Solche Angebote gibt es.

Sparen Sie schon per Gehaltsumwandlung für eine Betriebsrente, wollen das aber stoppen, sollten Sie sich erkundigen, wie viel Geld in Ihrem Spartopf tatsächlich angekommen ist. Bei ungünstiger Kostenverteilung haben Sie bisher vielleicht nur den Vermittler bezahlt und kaum gespart, würden also viel Geld verlieren, wenn Sie jetzt nicht weiter einzahlen. Dann sollten Sie etwas unternehmen.

Sie haben gute Chancen, noch etwas herauszuholen. Am 15. März 2007 hat das Landesarbeitsgericht München nämlich entschieden, dass der ehemalige Arbeitgeber einer jungen Frau, die durch Abschlusskosten für ihre Betriebsrente viel Geld verlor, dieses ersetzen muss (Aktenzeichen 4 Sa 1152/06).

Die bei einem Autohaus angestellte Frau hatte 35 Monate lang 178 Euro monatlich per Gehaltsumwandlung für eine Betriebsrente gespart und dann ihren Job verloren. Von den eingezahlten 6230 Euro für die betriebliche Altersversorgung sollte sie nach Verlassen der Firma nur 639 Euro zurückerhalten. Der Rest war für Abschlusskosten draufgegangen. Die Frau zog vor Gericht und gewann. Jetzt muss das Autohaus ihr den Schaden einschließlich Zinsen ausgleichen, obwohl der Makler, der für die Firma die Altersvorsorgeberatung machte, die Angestellte über die Verluste in den ersten Vertragsjahren sogar aufgeklärt hatte.

Die Münchener Entscheidung betrifft sehr viele Menschen, zumal das Gericht auch Regelungen für unzulässig erklärt hat, bei denen die Abschlusskosten wenigstens über fünf Jahre verteilt werden, wie häufig bei Riester-Verträgen. Zehn Jahre sind nach Meinung der Richter das Minimum.

Sie selbst können das Urteil bei Ihrem Arbeitgeber anführen. Vielleicht reagiert er ohne Rechtsstreit und gleicht Ihnen den Schaden aus, falls es einen gibt. Er könnte auch mit dem Anbieter aushandeln, dass die Abschlusskosten nachträglich doch über die Laufzeit gestreckt werden. Das wäre für ihn natürlich günstiger. Erreichen Sie nichts, sollten Sie bei der Verbraucherzentrale einen Termin vereinbaren, um sich beraten zu lassen, wie Sie am besten weiter vorgehen. Übrigens: Wenn Sie einfach weiter Gehalt für Ihre Betriebsrente umwandeln, ist das Thema Abschlusskosten irgendwann erledigt. Denn je länger der Vertrag läuft, desto weniger fallen die Kosten ins Gewicht. Foto: promo

an Susanne Meunier

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