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Wirtschaft: Angst vor Steuer-Gesetzen

Mittelstand sieht sich durch Pläne der Regierung benachteiligt

Berlin (asi). Die rotgrüne Regierungskoalition wird mit ihren Steuergesetzen kleine Unternehmen offenbar wesentlich stärker belasten, als bisher bekannt war. Banken sollen dafür entlastet werden. Die geplante Änderung der so genannten Gesellschafterfremdfinanzierung und die Gewerbesteuerpläne, hieß es am Mittwoch gleichlautend in allen Verbänden von Industrie und Handwerk, seien mittelstandsfeindlich. „Wer sich jetzt noch einen Aufschwung verspricht“, sagte der Mittelstandsbeauftragte des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Klaus Bräunig, „wird enttäuscht werden“.

In zwei Tage entscheidet der Bundesrat über die Gesetze. Grund für die Aufregung sind neue Berechnungen des BDI und des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Danach werden – wenn die rot-grünen Gesetze in Kraft treten – alle Unternehmen, deren Gesellschafter für Bankkredite bürgen, die Zinsen dafür versteuern müssen. Und weil es angesichts der Eigenkapitalschwäche deutscher Mittelständler beinahe flächendeckend üblich ist, dass Unternehmer für die Kredite ihrer Firmen mithaften, läuft dies nach Auffassung der Verbände darauf hinaus, dass praktisch jedes kleine Unternehmen ab 2004 Gewerbesteuern auf Bankzinsen zahlen muss. Im Gegenzug dazu dürfen die kreditgebenden Banken diese Zinsen von ihrer Gewerbesteuerschuld abziehen. „Einen unhaltbaren Zustand“ nennt dies der Steuerexperte des Handwerksverbandes ZDH, Matthias Lefarth. Und die Industrieverbände vermuten sogar, die Koalitionäre „haben nicht überblickt, was sie da eigentlich tun“.

Ursprüngliches Ziel der Regierung war es, neben der Neuregelung der kommunalen Einnahmen dafür zu sorgen, dass Unternehmen mit ausländischen Kapitalgebern bei der Besteuerung in Deutschland nicht benachteiligt werden. Durch die Neuregelung des entsprechenden Paragraphen 8a im Körperschaftsteuerrecht und die Anwendung im Gewerbesteuerrecht soll zudem verhindert werden, dass sich vor allem große Konzerne mit verästelten Kapitalbeziehungen der Gewerbesteuer entziehen.

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