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ANLAUFSTELLEN: So kommen Sie zu Ihrem Recht

Patienten, die vermuten, dass der Arzt bei ihrer Behandlung einen Fehler gemacht hat, können sich bei der unabhängigen Patientenberatung Hilfe holen. Die Berater dürfen zwar keine rechtliche Einschätzung geben, sie erklären den Patienten aber, welche Ansprüche sie haben und wie die nächsten Schritte aussehen.

Patienten, die vermuten, dass der Arzt bei ihrer Behandlung einen Fehler gemacht hat, können sich

bei der unabhängigen

Patientenberatung Hilfe holen. Die Berater dürfen zwar keine rechtliche Einschätzung geben, sie erklären den Patienten aber, welche Ansprüche sie haben und wie die nächsten Schritte aussehen. Bei

einem Streitwert über 5000 Euro sollten Verbraucher einen Anwalt einschalten, der auf Medizinrecht spezialisiert ist. Bei der Suche helfen zum Beispiel der Berliner Anwaltsverein weiter oder die Deutsche Anwaltsauskunft. Ansprüche können allerdings nur innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden.

Eine Alternative zum Gang vor Gericht ist das kostenlose Schiedsverfahren der jeweiligen Landesärztekammern. Für Berlin ist die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Norddeutschen Ärztekammern mit Sitz in Hannover zuständig. Sie kann allerdings nur handeln, wenn alle Beteiligten zustimmen – also der Patient, der Arzt, die Klinik und die Krankenkasse. Und: Der Schlichterspruch ist nicht bindend. Auch wenn der Schlichter bestätigt, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, muss der Patient anschließend mit dem Krankenhaus über eine Entschädigungszahlung verhandeln. cne

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