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ANLEGER Frage: An Malte Diesselhorst Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz

Wie sicher sind Auslandsbanken?

Ausländische Banken werben mit relativ attraktiven Zinsen und Sicherheiten. Sollte eine dieser Banken pleitegehen, springt meist zunächst der Einlagensicherungsfonds des betreffenden Landes ein. Kann das Nachteile haben im Vergleich zum deutschen Einlagensicherungsfonds? Werden die Bürger des jeweiligen Landes bevorzugt? Muss man mit Kosten für die Antragstellung oder sogar Rechtsrat rechnen?

Schmerzliche Erfahrungen sammelten deutsche Anleger mit ausländischen Einlagensicherungssystemen unter anderem im Fall der isländischen Kaupthing-Bank. Lange war fraglich, ob und in welcher Höhe die angelegten Gelder zurückgezahlt würden. Zwar bestand ein Einlagensicherungssystem, doch hing seine Zahlungsfähigkeit von der des isländischen Staates ab, der durch die Pleite selbst in Schwierigkeiten kam und sich zunächst auf den Standpunkt stellte, die eigenen Bürger bevorzugt zu entschädigen.

Die Politik nahm die Finanzkrise zum Anlass, vertrauensbildend zu wirken: auf europäischer Ebene wurde eine Einlagensicherung von inzwischen 100 000 Euro ohne Selbstbehalt und mit kurzfristiger Auszahlung beschlossen und von den EU-Staaten umgesetzt. Auch die Eigenkapitalanforderungen an Banken wurden erhöht. Bei Beträgen bis zu 100 000 Euro besteht damit innerhalb der EU eine weitgehende Sicherheit – unter der Voraussetzung, dass die Verpflichtung zur Einlagensicherung von dem nationalen Sicherungssystem auch erfüllt werden kann. Eine staatliche Absicherung ist nicht vorgesehen. Allerdings haben im Rahmen der Finanzkrise auch Staaten, etwa Deutschland, befristet die Garantie für die Rückzahlung von Einlagen übernommen, um einen Run auf die Banken zu verhindern.

Kommt – wie seinerzeit in Island – nicht nur eine Bank, sondern das ganze Sicherungssystem und sogar der Sitzstaat der Bank ins Wanken, hilft auch die Einlagensicherung nicht mehr.

Gibt es ein zahlungsfähiges Sicherungssystem, so dürfte auf europäischer Ebene die rechtliche Durchsetzbarkeit der Ansprüche inzwischen kein Problem mehr sein. Die Auszahlung muss innerhalb von höchstens 30 Tagen erfolgen.

Anders bei Banken mit Sitz außerhalb der EU: Zunächst sollte man sich genau erkundigen, welchem Einlagensicherungssystem die Bank angehört und bis zu welchem Betrag Einlagen garantiert sind. Unabhängig davon muss hier im Ernstfall mit größeren Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Ansprüchen gerechnet werden. Übersetzungs-, Anwalts- und Gerichtskosten können sie für einzelne Anleger praktisch unmöglich machen. Mit höheren Zinsen ist also auch hier ein höheres Risiko verbunden.

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An Malte Diesselhorst

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