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ANLEGER Frage: An Malte Diesselhorst Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz

Was tun als Anleihegläubiger?

Ich bin Anleihegläubiger bei Solarworld. Nun lese ich in der Presse, dass die Sanierung – wie zum Beispiel auch beim Unternehmen IVG – an unterschiedlichen Interessen von Gläubigergruppen und Aktionären scheitern könnte. Wie soll ich mich verhalten?

Mit Solarworld und IVG bemühen sich derzeit zwei börsennotierte Unternehmen um eine Sanierung. Und beide müssen neben Banken, Lieferanten und anderen Gläubigern auch die Zeichner ihrer Anleihen für den Sanierungsplan gewinnen. Die Rettungsmaßnahmen stehen unter erheblichem Zeitdruck, ein Scheitern würde unweigerlich zur Insolvenz führen. Und in der Insolvenz gehen Aktionäre voraussichtlich leer aus, Anleihegläubiger erhalten möglicherweise eine Quote, die aber gering ausfällt, oft unter zehn Prozent, und erst nach Jahren ausgezahlt wird.

Notwendig zur Durchführung der Sanierung ist in beiden Fällen wahrscheinlich ein Teilverzicht der Gläubiger, zumindest aber eine Veränderung der Laufzeit und der Verzinsung der Anleihen oder möglicherweise die für Gläubiger wenig attraktive Umwandlung der Anleihe in Aktien. Im Vergleich zum Ergebnis einer Insolvenz könnten solche Einschnitte allerdings immer noch die bessere Alternative sein. Veränderungen der Anleihebedingungen sind aber nur möglich, wenn die Anleihegläubiger zustimmen. Dazu muss eine Gläubigerversammlung einberufen werden, auf der über die Maßnahmen abgestimmt und ein Vertreter der Gläubiger der jeweiligen Anleihe gewählt wird. Die Gläubigerversammlung kann Mehrheitsentscheidungen fällen, wer nicht vertreten ist, wirkt an der Entscheidung nicht mit, muss sie aber gegen sich gelten lassen.

Da institutionelle Anleger wie Fonds oder Banken ihre Interessen aktiv wahrnehmen, kommt es für das Ergebnis sehr stark darauf an, dass auch private Anleihegläubiger die Sache nicht einfach laufen lassen. Wenn Sie nicht selbst an der Gläubigerversammlung teilnehmen können, ist es sinnvoll, eine Vollmacht zu erteilen, damit Ihre Stimme in der Versammlung nicht untergeht.

Natürlich werden entscheidende Fragen nicht erst in der Gläubigerversammlung, sondern im Vorfeld verhandelt und geklärt, und für private Anleihegläubiger entsteht dann der Eindruck, ohnehin keinen Einfluss auf die Entwicklung nehmen zu können. Tatsächlich kann aber die Bündelung der Interessen vieler Anleihezeichner auch im Vorfeld der Gläubigerversammlung bereits etwas bewirken. Betroffene können sich dazu an spezialisierte Anwälte wenden. Rat erteilt auch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (www.dsw-info.de).

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An Malte Diesselhorst

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