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ANLEGER Frage: An Malte Diesselhorst Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz

Welche Gesetze sind nötig?

Dubiose Finanzprodukte werden immer noch häufig über Prospekte, Telefonwerbung oder E-Mail angeboten. Eine Regulierung gibt es bislang nicht. Die Bundesregierung will das ändern und arbeitet an einem entsprechenden Gesetz. Was muss aus Sicht der Anlegerschützer am Dringendsten geschehen?

Das Problem ist schon lange bekannt: Milliardenumsätze im grauen Kapitalmarkt werden praktisch nicht kontrolliert. Vertrieben werden Steuersparmodelle, Unternehmensbeteiligungen, in Zeiten der Inflationsangst aber verstärkt auch Sachwerte wie Diamanten oder Immobilienbeteiligungen, oft über Telefonmarketing oder E-Mail. Und immer wieder kommt es dabei zu spektakulären Schadens- und Betrugsfällen.

Jetzt will der Gesetzgeber mehr Licht in die Grauzone bringen und kündigt einen Gesetzentwurf an, der das breite Spektrum der Angebote einer Kontrolle unterwerfen soll. Der Vertrieb der Produkte im grauen Kapitalmarkt soll nach der Vorstellung der Bundesregierung allerdings auch weiter der Gewerbeaufsicht, nicht der Finanzmarktaufsicht unterstellt sein. Eingeführt werden sollen Anforderungen an die Ausbildung der Vermittler, eine Berufshaftpflichtversicherung und Regeln für die Beratung und die Dokumentation der Verkaufsgespräche.

Sehr zweifelhaft ist allerdings, ob die Gewerbeaufsichtsbehörden der Aufgabe gewachsen sind. Über mehr Erfahrungen in diesem Bereich verfügt sicher die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), die schon bisher für die Beaufsichtigung von Finanzanlageberatern zuständig ist. Außerdem wäre es vernünftig, alle Finanzberater nach einheitlichen Maßstäben zu kontrollieren, unabhängig davon, welche Produkte sie verkaufen. Auch das würde durch eine Unterstellung unter die Finanzdienstleistungsaufsicht besser gewährleistet. Die Bafin mit einem erweiterten Schutzauftrag für Anleger zu versehen, wäre der konsequente Schritt. Er unterbleibt wohl zunächst.

Jedenfalls ist es zu begrüßen, dass endlich Regeln geschaffen werden, die das graue Milliardengeschäft etwas durchsichtiger machen. Für seriöse Anbieter dürfte das kein Problem darstellen, für unseriöse und betrügerische Angebote wird das Umfeld hoffentlich schwieriger. Ein wichtiges Signal, aber ganz sicher ist mit den jetzt ins Auge gefassten Regelungen die Verbesserung des Anlegerschutzes im grauen Kapitalmarkt noch längst nicht abgeschlossen.

Und natürlich bewahrt auch die beste Regulierung den Anleger nicht davor, sich selbst umfassend über Finanzangebote zu informieren und sich im Zweifel vor Abschluss eines Geschäfts neutral beraten zu lassen, etwa von den Verbraucherzentralen oder Anlegerschutzverbänden.

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An Malte Diesselhorst

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