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Wirtschaft: Anlegerschützer fordern schärfere Haftungsregeln

Anlegerschützer haben am Mittwoch in Berlin für eine weitgehende Reform des Finanzmarktes plädiert. Bei einer öffentlichen Anhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestages sprachen sich die Experten vor allem für schärfere Kontrollen und Strafen bei Falschinformationen börsennotierter Gesellschaften aus.

Anlegerschützer haben am Mittwoch in Berlin für eine weitgehende Reform des Finanzmarktes plädiert. Bei einer öffentlichen Anhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestages sprachen sich die Experten vor allem für schärfere Kontrollen und Strafen bei Falschinformationen börsennotierter Gesellschaften aus. Im Rahmen des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes, das im Sommer verabschiedet werden soll, wird Anlegern ein Anspruch auf Schadenersatz eingeräumt, wenn börsennotierte Unternehmen "kurserhebliche Tatsachen" verheimlichen, "grob fahrlässig falsch" darstellen oder zu spät in so genannten Ad-hoc-Meldungen veröffentlichen.

"Es wäre besser, wenn Anleger bei allen fehlerhaften Kapitalmarktinformationen Schadenersatzansprüche geltend machen könnten", sagte der Münchner Anwalt Klaus Rotter dem Tagesspiegel. "Zum Beispiel, wenn Anleger in Interviews oder Pressemitteilungen wissentlich falsch informiert worden sind." Zwar sei die Regelung im Vierten Finanzmarktförderungsgesetz ein Schritt in die richtige Richtung, ein weitergefasster Anspruch auf Schadenersatz sei bei der Anhörung aber "heftig diskutiert" worden. Rotter schließt daraus, dass es möglicherweise im Gesetz noch zu einer Verschärfung der Haftungsregeln kommen könnte.

Kritisiert wird von Aktionärsvertretern auch, dass die Pflicht zum Ersatz des Schadens nicht die Vorstände oder Aufsichtsräte trifft, sondern das Unternehmen. "Und das sind letztlich wieder die Aktionäre", sagte Rotter. "Wir brauchen deshalb eine schärfere Haftung der Vorstände, die meist gut versichert sind." Verschärft werden müsste nach Rotters Meinung auch die Pflicht der Vorstände, über eigene Aktiengeschäfte zu informieren. Zukünftig müssen legale Aktiengeschäfte von Insidern veröffentlicht werden. "Informiert werden muss aber erst nach dem Verkauf oder Kauf", kritisiert Rotter. "Interessant wäre die Information für Anleger nur, wenn sie sie vorher hätten."

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