zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Anlegertäuschung: Haftbefehl gegen Finanzjournalisten erlassen

Das Amtsgericht Stuttgart hat gegen den stellvertretenden Chefredakteur der Zeitschrift "Der Aktionär", Sascha Opel, und einen Finanzdienstleister Haftbefehle erlassen. Die beiden Beschuldigten sollen Anleger getäuscht und im eigenen Interesse Werbung für den Kauf bestimmter Aktien gemacht haben.

Das Amtsgericht Stuttgart hat gegen den stellvertretenden Chefredakteur der Zeitschrift "Der Aktionär", Sascha Opel, und einen Finanzdienstleister Haftbefehle erlassen. Die beiden Beschuldigten sollen Anleger getäuscht und im eigenen Interesse Werbung für den Kauf bestimmter Aktien gemacht haben. Der Haftbefehl gegen den Journalisten sei inzwischen gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, bestätigte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft am Dienstag. Der zweite Beschuldigte sitze noch in Untersuchungshaft.

Chefredakteur der im Kulmbacher Verlag Börsenmedien erscheinenden Zeitschrift ist der als "Börsen-Guru" bekannte Journalist und Fondsberater Bernd Förtsch. Er war bereits im August im Zusammenhang mit einem Börsenspiel bei 3sat in die Schlagzeilen geraten. "Ich habe damit nichts zu tun", sagte Förtsch der Deutschen Presse-Agentur. Der beschuldigte Stellvertreter sei sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe von seinem Job suspendiert worden. Über Opels Geschäfte mit dem Finanzdienstleister habe Förtsch "nur aus zweiter und dritter Hand" gewusst. Es sei für Redakteure der Zeitschrift nicht zulässig, Aktienkurse gezielt durch Empfehlungen in die Höhe zu treiben.

Nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung sollen die beiden Finanzexperten Anlegern garantierte Gewinne versprochen und deren erworbene Aktien strategisch über die Medien zum Kauf empfohlen haben. Der Hauptvorwurf der Staatsanwaltschaft lautet auf Verstoß gegen das Kreditwesen- und das Wertpapierhandelsgesetz. Außerdem bestehe der Verdacht der Untreue. Die beiden Männer hätten die Vorwürfe "im Grunde gestanden", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. In der vergangenen Woche durchsuchte die Polizei Wohnungen und Geschäftsräume der Beschuldigten. Die Haftbefehle wurden am Freitag erlassen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird auch bei einer Bank ermittelt.

Das so genannte "Scalping" - über TV-Sendungen, Zeitschriften und Hotlines verbreitete Kaufempfehlungen, die dem eigenen Vorteil dienen - ist eine rechtlich umstrittene Praxis, von der insbesondere Analysten und Journalisten Gebrauch machen. In den wenigsten der vom Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel (BAWe) untersuchten Fällen wurden in der Vergangenheit überhaupt Strafbefehle erlassen. Im April lehnte das Oberlandesgericht Frankfurt/Main die Eröffnung eines Prozesses gegen den TV-Börsenanalysten Egbert Prior ab. Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen den Tipps und den Wertpapiergeschäften Priors sei nicht zu erkennen gewesen, hieß es.

Die Interessenvertretungen der Anleger setzen bei dem Thema in erster Linie auf die Aufklärung ihrer Klientel: Wer die Börsen richtig einschätzen lernt, geht auch vermeintlich todsicheren Tipps nicht auf den Leim. Harald Petersen, Vorstandsmitglied der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK), hält "Scalping" persönlich für "unmoralisch, aber nicht strafbar" - zumindest solange keine falschen Tatsachen über Unternehmen verbreitet werden. In den USA würden sich die selbst ernannten Börsenhaie sogar dazu bekennen, dass sie von ihrer Werbung für ein bestimmtes Papier profitieren wollen. Im Kleingedruckten von Förtschs Zeitschrift findet der Leser, der es genau wissen will, immerhin den Hinweis, dass es bei einem Aktiengeschäft "im schlimmsten Fall sogar zum Totalverlust" kommen kann.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false