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Wirtschaft: Anwälte können künftig Erfolgshonorare nehmen

Berlin - Anwälte dürfen künftig Erfolgshonorare nehmen. Der Bundestag verabschiedete am Freitag ein entsprechendes Gesetz, knüpfte aber an eine solche Vereinbarung enge Voraussetzungen.

Berlin - Anwälte dürfen künftig Erfolgshonorare nehmen. Der Bundestag verabschiedete am Freitag ein entsprechendes Gesetz, knüpfte aber an eine solche Vereinbarung enge Voraussetzungen. Erfolgshonorare sind demnach nur in Ausnahmefällen möglich. „Die immer wieder beschworenen amerikanischen Verhältnisse werden bei uns nicht eintreten“, versicherte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach (SPD). „Die Tür ist nur ein wenig geöffnet worden“, sagte Ulrich Schellenberg, Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins, dem Tagesspiegel. „Grundsätzlich bleibt es auch in Zukunft beim Verbot von Erfolgshonoraren, und das ist auch gut so“, meint Schellenberg. „Zwischen Anwalt und Mandant muss eine wirtschaftliche Distanz bleiben.“

Auch nach der Neuregelung soll es für Anwälte feste Sätze für die Vergütung geben. „Rechtsuchende werden damit vor einer Übervorteilung durch überhöhte Vergütungssätze geschützt“, betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Erfolgshonorare sind nur dann erlaubt, wenn die finanziellen Verhältnisse und das Kostenrisiko einen Bürger davon abhalten würden, sein Recht zu suchen. Verklagt etwa ein Patient ein Krankenhaus wegen eines Kunstfehlers, würde er beim Scheitern des Prozesses nicht nur die Gerichtskosten sondern auch sämtliche Anwaltskosten tragen. Bei einem Erfolgshonorar müsste er zumindest den eigenen Anwalt nicht bezahlen.

Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Karlsruhe hatte Ende 2006 entschieden, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars möglich sein muss, wenn besondere Umstände einen Mandanten abhalten, ohne Erfolgshonorar seine Rechte zu verfolgen. Das Gesetz soll am 1. Juli in Kraft treten. Der Bundesrat muss sich zwar noch abschließend mit der Neuregelung befassen, seine Zustimmung ist aber nicht nötig. hej

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