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Wirtschaft: Apotheken dürfen Drogeriewaren draußen anbieten

KARLSRUHE (AP). Apotheken dürfen künftig Drogerieartikel auch in Verkaufsständern außerhalb ihrer Geschäftsräume anbieten.

KARLSRUHE (AP). Apotheken dürfen künftig Drogerieartikel auch in Verkaufsständern außerhalb ihrer Geschäftsräume anbieten. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag veröffentlicht. Gleichzeitig erklärte der BGH die Verordnung über den Betrieb von Apotheken für verfassungswidrig, soweit sie das Auslegen der Ware außerhalb von Apotheken generell untersagt. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte gegen eine Apotheke geklagt, die Drogerieartikel und Kondome außerhalb ihrer Geschäftsräume in Verkaufsständern angeboten hatte. Der Verband war der Auffassung, dies verstoße gegen die Apothekenbetriebsordnung. Das vollständige Verbot sei unverhältnismäßig, so die Begründung des BGH. Denn bei Drogerie-Artikeln bestehe keine Gefahr des Medikamentenmißbrauchs. Zudem sei es nicht gerechtfertigt, Apotheker hierbei anders zu behandeln als Drogisten.

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