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ARBEITEN IN EUROPA: ARBEITEN IN EUROPA

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eine der Grundfreiheiten in der Europäischen Union. Sie ermöglicht es allen EU-Bürgern, ungeachtet ihres Wohnortes in jedem Mitgliedstaat unter den gleichen Bedingungen einer Beschäftigung nachzugehen, die für die Angehörigen dieser Staaten gelten.

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eine der Grundfreiheiten in der Europäischen Union. Sie ermöglicht es allen EU-Bürgern, ungeachtet ihres Wohnortes in jedem Mitgliedstaat unter den gleichen Bedingungen einer Beschäftigung nachzugehen, die für die Angehörigen dieser Staaten gelten. Vor dem heutigen

1. Mai galt für Angehörige von acht EU-Staaten, die erst 2004 beigetreten waren, eine Übergangsfrist für den deutschen Arbeitsmarkt. Sie durften nur als Selbstständige oder mit einer speziellen EU-Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten. Diese Erlaubnis wurde nur erteilt, wenn sich kein Kandidat aus den 15 „alten“ EU-Mitgliedstaaten für eine freie Stelle fand. Der bürokratische Aufwand war sehr hoch.

Ab 2009 wurde diese

Vorrangprüfung für

Akademiker abgeschafft. Seit heute gelten gar

keine Beschränkungen mehr. Nur für Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien, die 2007 der EU beigetreten sind, bleiben die Übergangsregeln bislang noch bestehen.ut

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