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Wirtschaft: Arbeitslosengeld in drei Stufen geplant

Berlin (ce). Die Diskussion um eine Befristung des Arbeitslosengeldes auf maximal zwölf Monate und der Arbeitslosenhilfe auf ein weiteres Jahr ist endgültig vom Tisch.

Berlin (ce). Die Diskussion um eine Befristung des Arbeitslosengeldes auf maximal zwölf Monate und der Arbeitslosenhilfe auf ein weiteres Jahr ist endgültig vom Tisch. Die Hartz-Kommission zur Reform des Arbeitsmarktes hat sich nach Informationen dieser Zeitung entschlossen, „dass alle Erwerbsfähigen in der Verantwortung der Bundesanstalt für Arbeit bleiben sollen, und zwar unbegrenzt“. Das sagte Leipzigs Oberbürgermeister Wolfgang Tiefensee (SPD) dem Tagesspiegel. Die Kommission wolle die Empfänger von Lohnersatzleistungen „stringent in Erwerbsfähige und nicht Erwerbsfähige unterscheiden“, sagte Tiefensee.

Der SPD-Politiker sitzt als Vertreter der Kommunen in dem Experten-Gremium unter der Leitung von VW-Personalvorstand Peter Hartz. Um die Frage der Lohnersatzleistungen und die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe hatte es heftige Auseinandersetzungen gegeben. Die Kommission hatte am Dienstag erstmalig gemeinsam die Vorschläge aus den Arbeitsgruppen diskutiert. Vor allem die Gewerkschaften hatten sich vehement gegen eine Kürzung ausgesprochen. Bei der Sitzung fehlte allerdings einer der zentralen Befürworter einer solchen Regelung, der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Hanns-Eberhard Schleyer.

Nach Angaben aus Kommissionskreisen plant das Expertengremium, allen Arbeitslosen, die erwerbsfähig sind, künftig zunächst ein so genanntes „Arbeitslosengeld I“ anzuweisen. Dies entspricht dem bisherigen Arbeitslosengeld, wird also aus den Beiträgen der Arbeitslosenversicherung finanziert. Ältere Arbeitslose über 55 Jahren sollen wie bisher bis zu 32 Monaten Arbeitslosengeld beziehen können.

Danach folgt das „Arbeitslosengeld II“, die bisherige Arbeitslosenhilfe, die aus Steuern finanziert wird. Diese kann theoretisch unbegrenzt bezogen werden. Das Arbeitslosengeld sollen künftig auch diejenigen erhalten, die bisher Sozialhilfeempfänger waren – vorausgesetzt, sie sind in der Lage zu arbeiten. Nach Schätzungen könnten das rund 800000 Personen sein. Diese würden künftig auch Zugang zu den Leistungen der Arbeitsämter erhalten. Die Sozialhilfe soll nach den Vorstellungen der Kommission durch ein „Sozialgeld" abgelöst werden.

Im Gegenzug soll Arbeitslosen künftig mehr zugemutet werden. Wer einen zumutbaren Job nicht annimmt, soll nur ein reduziertes Arbeitslosengeld erhalten. Bisher sind Abschläge bis zu 20 Prozent und Sperrungen von bis zu drei Monaten möglich, das soll nun ausgeweitet werden. Wer nach einer Frist von voraussichtlich sechs Monaten keine Arbeit in einer Leiharbeitsagentur annimmt, soll ebenfalls weniger Geld erhalten.

„Über die Finanzströme haben wir uns noch keine Gedanken gemacht“, sagt Kommissionvertreter Tiefensee. Sollten tatsächlich knapp eine Million Menschen aus der Sozialhilfe in die Verantwortung der Arbeitsämter wandern, würde das die Kommunen entlasten, die für die Finanzierung des Existenzminimums zuständig sind.

Schon zu Beginn des kommenden Jahres wolle die Hartz-Kommission alle Langzeit-Arbeitslosen in die Leiharbeitsagenturen der Arbeitsämter aufnehmen, hieß es aus dem Gremium. Diese könnten dann für kommunale Einrichtungen, aber auch für private Zeitarbeitsfirmen arbeiten. „Wir wollen nicht die Langzeit-Arbeitslosen dauerhaft den Arbeitsämtern aufhalsen, sondern die Langzeit-Arbeitslosigkeit damit verringern“, sagt Tiefensee.

Statt einer pauschalen Auszahlung des Arbeitslosengeldes in den ersten sechs Monaten soll nun die Berechnung des Arbeitslosengeldes durch eine Signaturkarte vereinfacht werden, auf der zentrale Daten gespeichert werden. Diese Daten sollen nur noch ein Jahr zurück gespeichert werden, statt wie bisher geplant sieben Jahre.

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