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Wirtschaft: Arbeitsmarkt: Private Vermittler fordern Zugriff auf Daten

Private Personalvermittler fordern den Zugang zu den amtlich erfassten Daten der Arbeitssuchenden, damit sie Arbeitslose künftig schneller vermitteln können. Denn so könnte nach Einschätzung von Dominik de Daniel, Vorstandsmitglied der Offenbacher DIS Deutscher Industrie Service AG, die Arbeitslosigkeit wirksamer bekämpft werden als durch die geplanten Maßnahmen des neuen JobAktiv-Gesetzes, das die Kooperation zwischen privaten und staatlichen Arbeitsvermittlern fördern soll.

Private Personalvermittler fordern den Zugang zu den amtlich erfassten Daten der Arbeitssuchenden, damit sie Arbeitslose künftig schneller vermitteln können. Denn so könnte nach Einschätzung von Dominik de Daniel, Vorstandsmitglied der Offenbacher DIS Deutscher Industrie Service AG, die Arbeitslosigkeit wirksamer bekämpft werden als durch die geplanten Maßnahmen des neuen JobAktiv-Gesetzes, das die Kooperation zwischen privaten und staatlichen Arbeitsvermittlern fördern soll.

Zum Thema Online Spezial: Die Arbeitsamts-Affäre Hintergrund: Der Reformplan Porträt: Florian Gerster Umfrage: Sollen Arbeitsämter privatisiert werden? Da private Vermittler nicht die Arbeitsuchenden, sondern in erster Linie die potenziellen Arbeitgeber als ihre Kunden ansehen, ist ihre Arbeit häufig effizienter als die der Berater in den Arbeitsämtern. Schließlich zahlen ihnen die Unternehmen für jeden vermittelten Mitarbeiter eine Provision in Höhe von ein bis drei Monatsgehältern. Im Gegensatz zu den staatlichen Stellen, die die Daten aller Arbeitslosen erfassen, ist ihr Bewerber-Pool jedoch auf die selbst rekrutierten Kandidaten beschränkt. "Private Vermittler sollten deshalb auch in den Datensätzen der Arbeitsämter recherchieren können", fordert Sieglinde Schneider, Sprecherin des Bundesverbands Personalvermittlung (BPV).

Nach gegenwärtiger Rechtslage funktioniert die Kooperation zwischen Arbeitsamt und Vermittlungsfirma so: Hat der Vermittler keinen passenden Bewerber für eine offene Stelle, kann er Vorschläge vom Arbeitsamt anfordern. "Etwa in der Hälfte der Fälle sind die vom Arbeitsamt geschickten Bewerber für die offene Stelle geeignet", sagt Jeanette Krebs, geschäftsführende Gesellschafterin der Agon GmbH Personalvermittlung in Offenbach. Nach Einschätzung der BPV-Sprecherin Schneider könnten die privaten Berater mit eigenständigen Recherchen befriedigendere Vermittlungserfolge erzielen, weil sie durch den direkten Kontakt eine klarere Vorstellung von den Anforderungen der Auftraggeber hätten.

Einer Öffnung der Datenbanken der Bundesanstalt für Arbeit (BA) für kommerzielle Jobvermittler steht allerdings der Datenschutz im Weg. Das Arbeitsamt erfasst nicht nur Informationen über die Qualifikation und die bisherigen Beschäftigungsverhältnisse des Arbeitssuchenden, sondern auch private Angaben, etwa seinen Gesundheitszustand. Diese Daten unterliegen dem im Sozialgesetzbuch festgeschriebenen Sozialgeheimnis, das Empfänger von Sozialleistungen davor schützen soll, stärker als andere Bürger staatlichen Eingriffen ausgesetzt zu sein. Juristisch genießt dieses Amtsgeheimnis den selben Stellenwert wie die Schweigepflicht von Ärzten oder Rechtsanwälten.

Gesetz muss geändert werden

Für eine Öffnung der Datenbanken wäre deshalb eine Gesetzesänderung notwendig, bestätigt eine Sprecherin des Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Dass vergleichbare Schritte auch kurzfristig machbar sind haben die Änderungen im Sozialgesetzbuch als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September vergangenen Jahres gezeigt. Inzwischen ist die Übermittlung von Sozialdaten möglich, wenn diese für die Rasterfahndung erforderlich sind.

Wie groß der Effekt einer Datenbanköffnung wäre, vermag allerdings niemand einzuschätzen. "Wir haben keine Vorstellung von der Qualität der Datensätze", sagt ein Sprecher der Frankfurter Amadeus AG. Als spezialisierter Anbieter - Amadeus vermittelt in erster Linie hochqualifiziertes Personal für den Finanzbereich - würde das Unternehmen im Fundus der Arbeitsämter möglicherweise nur geringe Sucherfolge erzielen. Auch der Branchenverband wollte sich zu keiner Prognose für den Fall einer Öffnung der Datenbänke hinreißen lassen. Einer Vielzahl der nach BPV-Angaben zwischen 700 und 800 teilweise sehr kleinen Jobvermittlungs-Agenturen in Deutschland dürfte sich aber auch ein noch viel profaneres Problem stellen. Stellvertretend für viele der kleineren Agenturen sagt Agon-Chefin Krebs: "Wir könnten die zusätzliche Recherche in den BA-Datenbänken derzeit personell gar nicht stemmen."

ant, HB

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