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ARBEITSZEITLEXIKON: Von Gleitzeit bis Vier-Tage-Woche

Bei der Gleitzeit sind Arbeitsbeginn und Feierabend nicht festgelegt, sie werden meist durch Rahmen- und Kernarbeitszeit reguliert. Der Arbeitnehmer kann die Arbeitszeit je nach Arbeitslage ausweiten oder verkürzen.

Bei der Gleitzeit sind Arbeitsbeginn und Feierabend nicht festgelegt, sie werden meist durch Rahmen- und Kernarbeitszeit reguliert. Der Arbeitnehmer kann die Arbeitszeit je nach Arbeitslage ausweiten oder verkürzen. Auch hier wird meist ein Arbeitszeitkonto geführt. Bei der Telearbeit muss der Arbeitnehmer nicht am Arbeitsplatz präsent sein. Er arbeitet am Computer, oft von zuhause aus. Ein gängiges Modell ist, dass er mit dem Arbeitgeber einen Tag Telearbeit in der Woche vereinbart. Auch Jobsharing ist eine Art der Arbeitszeitflexibilisierung: Dabei teilen sich zwei Beschäftigte eine Vollzeitstelle und erhalten jeweils einen Teilzeitarbeitsvertrag. Im Hinblick auf die betrieblichen Zielvorgaben müssen sie sich abstimmen, die Arbeitszeit teilen sie unter sich auf. Bei der Vertrauensarbeitszeit, die als Zukunftsmodell gilt, wird die Arbeitszeit nach den zu leistenden Aufgaben und dem Zeitpunkt, zu dem sie erledigt sein muss, bestimmt. Der Arbeitnehmer bestimmt Arbeitszeit sowie die Art und Weise der Erledigung der Arbeit eigenverantwortlich. Bei der Vier-Tage-Woche wird die Arbeitszeit an vier Tagen in der Woche anteilig verlängert, um neben dem Wochenende regelmäßig einen weiteren freien Tag zu haben. uth

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