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Wirtschaft: Arend Oetker kritisiert den Kurs der Bundesregierung und verlangt eine spürbare Nettoentlastung für den Mittelstand

"Es ist schon erstaunlich, dass ich mir das noch immer bieten lasse", wundert sich Arend Oetker über seine Treue zum Standort Deutschland. Der Herr über das Marmeladen-Imperium aus Bad Schwartau dirigiert eine breite Palette von Unternehmen und Beteiligungen.

"Es ist schon erstaunlich, dass ich mir das noch immer bieten lasse", wundert sich Arend Oetker über seine Treue zum Standort Deutschland. Der Herr über das Marmeladen-Imperium aus Bad Schwartau dirigiert eine breite Palette von Unternehmen und Beteiligungen. Soeben ist er von einer Inspektionsreise aus der Schweiz zurückgekehrt. Seine Betriebe in Thurgau und Aargau unterliegen einer Gesamtsteuerbelastung von 10 bzw. 15 Prozent. "Da mag man gar nicht mehr heimfliegen", sinniert der Chef der Arend Oetker Holding GmbH & Co. mit Sitz in Köln, der zugleich Vizepräsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) ist und Vorsitzender des BDI-Mittelstandsausschusses.

Vor allem der Mittelstand ächzt unter der Steuer- und Abgabenlast. 40 Prozent beträgt derzeit der Körperschaftsteuersatz auf den einbehaltenen Gewinn, 30 Prozent auf Ausschüttungen, 45 Prozent lautet der Einkommensteuersatz für gewerbliche Einkommen, 53 Prozent der Spitzensteuersatz für nicht gewerbliche Einkommen, jeweils zusätzlich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Gewerbesteuer. Immer weniger Firmen seien bereit, die Last klaglos zu tragen, berichtet Oetker. "Meine jungen Unternehmerkollegen sind viel globaler orientiert als wir Älteren. Und die Technik macht es möglich: Mittlerweile ist auch der Mittelstand mobil."

Mit ihrer Unternehmensteuerreform will die Regierung Schröder erklärtermaßen den Steuerstandort Deutschland für den Mittelstand wieder attraktiver machen. Doch die bisherigen Pläne würden diesem Ziel nicht gerecht, warnt Oetker. So sei die angekündigte Unternehmensteuerreform in ihrer derzeit geplanten Form für die Personengesellschaften nicht praktikabel.

Die vorgesehene Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf einheitlich 25 Prozent sei eine gute Nachricht für Kapitalgesellschaften. Fast alle mittelständischen Unternehmen seien jedoch in der Rechtsform der Personengesellschaft organisiert. Für diese soll nach den Plänen der Bundesregierung der bisherige ermäßigte Einkommensteuersatz entfallen. Für einbehaltene Gewinne würde analog zur Körperschaftsteuer ein Satz von 25 Prozent gelten, ausgeschüttete Gewinne unterlägen dem Einkommensteuertarif, dessen Spitzensatz von 53 auf 48,5 Prozent gesenkt werden soll.

Das geplante Optionsmodell, wonach sich Personengesellschaften wie Kapitalgesellschaften besteuern lassen könnten, sei "hochbürokratisch", so Oetker. Und für "eine Dummheit sondergleichen" hält er die Unterscheidung zwischen verschiedenen Einkommensarten. "Das komplizierte Regelwerk über die Besteuerung von Entnahmen und Einlagen wird in der Praxis für kleinere und mittelständische Unternehmen mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein."

Die Diskriminierung des entnommenen Gewinns führe volkswirtschaftlich betrachtet zu Fehlallokationen von Kapital, so der BDI-Vertreter. Einbehaltene Gewinne könnten auch "schlechte Gewinne" sein, entnommene Gewinne auch "gute Gewinne". Zudem werde die Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns zu einer "ungeheuren Vielfalt von Gestaltungsmöglichkeiten" einladen, deren Verhinderung zu einer weiteren Komplizierung des Steuerrechts führen werde, erwartet Oetker weiteren Paragrafen-Wildwuchs.

Die für den Mittelstand gefährlichen Trends in der Steuerpolitik müssten vor dem Hintergrund des "Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002" gesehen werden. Dieses zum 1.4.1999 in Kraft getretene Gesetz enthalte zahlreiche Maßnahmen zur Verbreiterung der Bemessungsgrundlage, die ausschließlich zu Lasten des Mittelstandes gingen, sagt Oetker. Er nennt vor allem die Abschaffung des halben Steuersatzes für Betriebsveräußerungen nach Paragraf 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Die Neufassung dieser Vorschrift führe zur Vernichtung der Altersvorsorge vieler mittelständischer Unternehmer, "und dies vor dem Hintergrund des brisanten Generationenwechsels in der Wirtschaft." In den nächsten fünf Jahren stehen nach Oetkers Angaben 370 000 Unternehmensnachfolgen von Familienbetrieben an. Nur in 42 Prozent der Fälle werde eine innerfamiliäre Nachfolge angestrebt, in allen anderen Fällen seien Betriebsveräußerungen wahrscheinlich. "Hier werden die völlig falschen Signale gesetzt."

Auch die weitere Einschränkung des Verlustrücktrags nach Paragraf 10d EStG stelle für den industriellen Mittelstand eine nicht hinnehmbare Belastung dar. Der Staat müsse sich an den Verlusten ebenso wie an den Gewinnen der Unternehmen beteiligen, fordert Oetker. Ein Verlustrücktrag von einem Jahr sei auch für Existenzgründer zu wenig, um konjunkturellen Schwankungen entgegenzutreten, Konkurse seien programmiert.

Oetker beharrt darauf, dass eine Entlastung des Mittelstandes in Höhe von 5,5 Mrd. DM, wie dies Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) immer wieder behauptet, nicht stattgefunden habe.

Vor diesem Hintergrund kündigt Oetker Verhandlungen über Nachbesserungen bei der Unternehmensteuerreform an. "Am Mittelstand entscheidet sich diese Reform. Der Mittelstand ist die Jobmaschine Deutschlands", sagt Oetker. Um wirklich eine nachhaltige Beschäftigungswirkung zu erreichen, "kommt eine Reform ohne Nettoentlastung nicht in Frage. Und die Zeit drängt". Bundesfinanzminister Eichel habe die Unternehmensteuerreform auf 2001 verschoben. Die Tarifentlastung soll sogar erst 2002 greifen.

Marc Beise

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