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Wirtschaft: Auf Kosten der Mieter

Verband kritisiert geplante Gesetzesänderungen

Berlin - Der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Franz-Georg Rips, wehrt sich gegen die von der Bundesregierung geplanten Änderungen im Mietrecht. Er werde den Gesetzentwurf verfassungsrechtlich prüfen lassen, sagte Rips am Mittwoch in Berlin. „Äußerst problematisch“ seien vor allem zwei Punkte: Wenn ein Haus energetisch saniert wird, sollen die Bewohner künftig drei Monate lang nicht mehr die Miete mindern dürfen. Und die Vermieter sollen ein Sonderkündigungsrecht bekommen für Fälle, in denen ein Mieter seine Kaution nicht bezahlt hat. Dieses soll vor allem im Kampf gegen sogenannte Mietnomaden helfen. Für den Chef des Mieterbundes wird hier ein „Breitbandantibiotikum“ eingesetzt, das auch viele andere Mieter treffe, etwa Menschen, die wegen Arbeitslosigkeit vorübergehend mit ihren Zahlungen in Rückstand geraten sind. Zudem sei eine fristlose Kündigung heute schon möglich, wenn ein Wohnungsnutzer zwei Mieten nicht bezahlt hat.

Der Ausschluss von Mietminderungen bei energetischen Sanierungen sei rechtlich nicht haltbar, so Rips weiter. Dreck, Lärm und andere Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten in einem Haus schränkten die Nutzungsmöglichkeit der Wohnung ein. Für diese Einbußen sei die Minderung ein Ausgleich. Dieser dürfe nicht dem politischen Ziel einer energetischen Sanierung des deutschen Wohnungsbestandes zum Opfer fallen. Um die Sanierungsziele zu erreichen, ohne die Mieter zu überlasten, forderte Rips eine Anhebung der öffentlichen Förderungen für Gebäudesanierungen von 1,5 auf fünf Milliarden Euro. Staat, Vermieter und Mieter sollten je ein Drittel der Sanierungskosten übernehmen.

Der Mieterbund-Präsident erneuerte sein Angebot an die Bundesregierung, in diesem und anderen strittigen Punkten des Mietrechtsänderungsgesetzes gemeinsame Vorschläge zu entwickeln. Zurzeit befindet sich der Gesetzesentwurf in der Abstimmung. Widerstand kündigte der Mieterbund-Chef auch gegen die geplante Umlage der Kosten für den Bau von Photovoltaik-Anlagen auf die Mieter an. Dies sei zwar auch eine energetische Sanierungsmaßnahme. Der Mieter profitiere aber nicht von den Erträgen der Anlage, etwa durch geringere Heizkosten. Photovoltaikanlagen erzeugen Strom, der ins Netz des örtlichen Versorgers gespeist wird. Der zahlt dem Hauseigentümer einen Preis für die erzeugte Energie – nicht dem Mieter. Ralf Schönball

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