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Wirtschaft: Auf Nummer sicher

Manche Policen sind für eine Reise unabdingbar

Wenn man eine Reise bucht, sollte man sich vor allem mit zwei Policen absichern: Mit der Reiserücktrittskosten-Versicherung und der Auslandsreise-Krankenversicherung.

Die Reiserücktrittsversicherung erstattet im Fall der Fälle die Stornokosten – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Der Kunde muss meistens Selbstbehalte tragen – in der Regel von 20 Prozent oder mindestens 25 Euro pro Person. Wann die Rücktrittsversicherung greift, ist penibel in den Versicherungsbedingungen geregelt. „Keineswegs reicht ein kleines Wehwehchen, um den Urlaub noch abzublasen und das Geld von der Versicherung zu kassieren", warnt der Versicherungsberater Michael Kronenberg. Die meisten Gesellschaften erkennen als Grund den Tod, einen schweren Unfall oder eine „unerwartet schwere Erkrankung" der versicherten Person oder eines nahen Familienangehörigen an. Auch Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Schäden am Eigentum infolge eines Elementarereignisses (etwa Hochwasser, Feuer) oder einer Straftat zählen.

Auch der Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person ist bei den meisten Gesellschaften als Rücktrittsgrund mitversichert – vorausgesetzt, es handelt sich um einen betriebsbedingten Rauswurf. Auch ein Jobangebot kann für die Versicherung Grund genug sein, die Stornokosten zu übernehmen. Der Betreffende muss zum Zeitpunkt der Buchung arbeitslos gemeldet gewesen sein, und das Arbeitsamt muss die Reise genehmigt haben. Dann gilt das Angebot als versicherter Rücktrittsgrund.

Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist uneingeschränkt sinnvoll, da für gesetzlich Krankenversicherte auf Reisen innerhalb der Europäischen Union nur begrenzter Schutz gilt. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können sich zwar die Behandlungskosten von den Kassen erstatten lassen. Das setzt aber voraus, dass der Arzt nach dem Kassensatz abrechnet. Meist präsentieren ausländische Ärzte allerdings eine Privatliquidation, warnen Verbraucherzentralen. Auf der Differenz zu dem, was die Kasse übernimmt, bleiben die Urlauber dann sitzen.

Das betrifft ebenso die Länder, mit denen Deutschland ein „Sozialversicherungsabkommen“ abgeschlossen hat, also die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums, aber auch die USA oder Kanada. In anderen Ländern ist jeder sowieso Privatpatient, muss also den Arztbesuch aus eigener Tasche zahlen.

Andreas Kunze

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