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Wirtschaft: Aufbau-Verlag: Gericht weist Verleger Lunkewitz ab

Klage gegen BvS wird auch in zweiter Instanz nicht stattgegeben BERLIN (mmw).Die Klage des Verlegers des Berliner Aufbau-Verlages, Bernd F.

Klage gegen BvS wird auch in zweiter Instanz nicht stattgegeben BERLIN (mmw).Die Klage des Verlegers des Berliner Aufbau-Verlages, Bernd F.Lunkewitz, und dreier Mitinvestoren gegen die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) ist vom Berliner Kammergericht am Dienstag zurückgewiesen worden.Eine Begründung für den Richterspruch gab es jedoch nicht.In dem Berufungsverfahren hatte das Gericht zu klären, ob die Übertragung der Aufbau-Gesellschaftsanteile an die Investorengruppe durch die Treuhandanstalt 1991 wirksam zustande gekommen ist (vgl.Tagesspiegel vom 23.März).Die Investoren hatten die Treuhandnachfolgeorganisation auf Schadensersatz in zweistelliger Millionenhöhe verklagt, weil sie der Auffassung sind, daß die Übertragung nicht rechtswirksam zustande gekommen ist.Während der mündlichen Verhandlung vor dem 14.Senat des Kammergerichts hatte Lunkewitz einen Vergleichsvorschlag des Vorsitzenden Richters mit der Begründung abgelehnt, er wolle "nun endlich Rechtssicherheit".Die Investoren vertreten die Auffassung, daß die Treuhandanstalt damals nicht befugt war, die Verlagsanteile zu verkaufen, da das Unternehmen nicht in Treuhand-Eigentum sondern im Eigentum des Kulturbundes der früheren DDR gewesen sei.Die BvS hingegen ist von der Wirksamkeit der Übertragung überzeugt.In erster Instanz hatte das Berliner Landgericht zwar auch Zweifel am Zustandekommen des Verkaufs geäußert, die Schadensersatzansprüche der Investoren jedoch mit der Begründung abgewiesen, diese seien verjährt.Deshalb hatten die vermeintlichen Eigentümer die Klage in der Berufungsinstanz dahingehend erweitert, daß das Gericht die Wirksamkeit des Verkaufes unabhängig von den Schadensersatzansprüchung prüfen möge.Auch diese Klageerweiterung wurde zurückgewiesen.Die Vertreter der BvS deuteten während der Verhandlung ihre Bereitschaft an, Lunkewitz und seinen Mitinvestoren im Zuge eines Vergleiches alle eventuell noch nicht auf ihn übergegangenen Rechte nachträglich zu übertragen.Damit könnten insbesondere die möglicherweise beim Kulturbund verbliebenen Gesellschaftsanteile gemeint sein.Diese hatte Lunkewitz vorsorglich für 900 000 DM vom Kulturbund zusätzlich erworben, nachdem er 1994 erfahren hatte, daß auch innerhalb der Treuhand Zweifel am Zustandekommen des Verkaufs bestanden.Das für das Eigentum von Parteien- und Massenorganisationen wie dem Kulturbund zuständige BvS-Direktorat hat die für den zweiten Kauf notwendige Zustimmung jedoch bislang verweigert.Lunkewitz zeigte sich überrascht von dem Urteil, will eine Revision jedoch erst prüfen, wenn er die Begründung des Richterspruches kennt."Sollte das Gericht rechtskräftig und nachvollziehbar entschieden haben, daß der Verkauf wirksam zustande kam, hätte ich zwar den Prozeß verloren, jedoch endlich die Sicherheit, daß mir der Aufbau-Verlag gehört", sagte Lunkewitz.

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