zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Bankgeheimnis: Die Schweiz hält an Nummernkonten fest

Wie haben die Österreicher die Werbetrommel gerührt: Als Europas Finanzmekka wurde Österreich gepriesen. Nirgendwo sei das Bankgeheimnis so streng, schwärmten Anlageberater.

Wie haben die Österreicher die Werbetrommel gerührt: Als Europas Finanzmekka wurde Österreich gepriesen. Nirgendwo sei das Bankgeheimnis so streng, schwärmten Anlageberater. Doch das ist vorbei. Diese Woche erklärte Wiens Justizminister Dieter Böhmdorfer: Österreich muss das Bankgeheimnis einschränken.

Das gilt auch für andere EU-Länder. Nach den Anschlägen in den USA fallen Tabus. Das Bankgeheimnis, finden EU-Finanz- und Justizminister unisono, darf den Ermittlungen im Kampf gegen den Terrorismus nicht im Wege stehen. Das geplante harmonisierte EU-Rechtshilfeübereinkommen ist nicht mal von allen Partnern ratifiziert, da wurde bereits ein Zusatzprotokoll formuliert, um die Finanzkriminalität noch effizienter bekämpfen zu können. Am 16. Oktober auf dem Treffen der EU-Finanz- und Justizminister in Luxemburg soll die Sache ad acta gelegt werden. Die Neuerung: Die EU-Länder sollen bei ihren Banken nach Konten von Verdächtigten fahnden, wenn Verdacht auf ein schweres Verbrechen vorliegt. "Bislang mussten bei vorliegendem Straftatbestand den Ermittlern zumindest Bank und Konten bekannt sein", erläutert Roland Miklau, Leiter der Strafrechtsabteilung im österreichischen Bundesjustizministerium. "Jetzt müssen wir auf Verdacht aktiv werden, das Konto öffnen, die Bewegungen überwachen und auf Wunsch eine Kontoliste zur Verfügung stellen." Mit dem Bankgeheimnis, so wie es 1979 geregelt wurde, ist das unvereinbar. Zwar hat das Bankgeheimnis verfassungsmäßigen Charakter. Nur mit einer parlamentarischen Zwei-Drittelmehrheit kann es verändert werden. Doch die Zustimmung des österreichischen Parlamentes gilt als sicher. Politisch gibt es keine Alternative.

Auch die Schweiz muss nun umdenken. Die freilich hat alle Hände voll damit zu tun, im Swissair-Debakel nicht völlig unterzugehen. Auf die Frage, inwieweit das Schweizer Bankgeheimnis von den aktuellen Entwicklungen überrollt werden könnte, gibt es von den offiziellen Stellen jedenfalls nur eine Antwort. Das Schweizer Bankgeheimnis, seit 1934 gesetzlich verankert, steht nicht zur Disposition. Aber: es gelten ausreichende Ausnahmeregelungen. Dieter Leutwyler, Sprecher beim Eidgenössischen Finanzdepartement in Bern, zieht sich auf Klarstellungen seines Chefs zurück. Finanzminister Kaspar Villiger hatte Ende September erklärt, die Schweiz sei bereit, ihr Instrumentarium zur Bekämpfung der Kriminalität und Geldwäsche vollumfänglich einzusetzen: "Der hohe Stellenwert, den die Schweiz dem Schutz der finanziellen Privatsphäre beimisst, gilt ausschließlich dem ehrlichen Bürger." Im Januar war Villiger noch freier: "Für die Schweiz ist die gesetzlich geschützte Privatsphäre des Bankkunden unantastbar. Das könnte nur per Volksentscheid geändert werden. Unsere Erfahrung beim Referendum 1984, als dies mit 73 Prozent abgelehnt wurde, zeigt: Wir haben hier keine Chance", sagte er dem Tagesspiegel.

Diese Woche sekundierte der Bundesanwalt Valentin Roschacher: Das Schweizer Bankgeheimnis behindere die Ermittlungsarbeiten nicht. Für ihn als Strafverfolger existiere das Bankgeheimnis gar nicht. Bei Verdacht könne jedes Konto in der Schweiz gesperrt werden, alle Unterlagen seien einsehbar und stünden - bei entsprechender Rechtshilfe - auch ausländischen Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung. Die Kooperation mit den Banken sei gut.

Das sieht James Nason, Sprecher der Schweizerischen Bankiervereinigung genau so: "Der neue Botschafter der USA, Mercer Reynolds, lobt uns. Das Systen funktioniert." Auch die Financial Action Task Force on Money Laundering hat der Schweiz wirksame Maßnahmen gegen den Missbrauch des Finanzsystems bescheinigt. Tatsächlich bewegt sich Bern. Im Rahmen eines bilateralen Rechtshilfevertrages gegenüber den USA verpflichteten sich die Eidgenossen auch bei Delikten, die in der Schweiz nicht strafrechtlich verfolgt werden, unter Umständen Rechtshilfe zu leisten. Seit Jahresanfang müssen die Banken Meldung über Konten von US-Bürgern machen. Voraussetzung ist: Der Täter wird im Umfeld der Kriminalität vermutet.

Bleibt in der Schweiz ansonsten alles beim Alten? Das freilich würde auch bedeuten, dass Steuerhinterziehung nach wie vor als Kavaliersdelikt gelten, der Finanzplatz Schweiz für Steuersünder noch attraktiver würde. "Die meisten Leute," sagt Nason, "legen ihr Geld nicht in der Schweiz an, um Steuern zu sparen. In der Vermögensberatung hat die Schweiz eine 300 Jahre alte Erfahrung." Das zähle: Know-How, Stabilität und Diskretion. Und doch bleibt das Bankgeheimnis ein Standortvorteil der Eidgenossen. Rund 15 Prozent des in der Schweiz verwalteten Privatvermögens, schätzen Fachleute, kommen aus dem Ausland - dank Bankgeheimnis.

Martina Ohm

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false