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Wirtschaft: Bankgesellschaft: Weitere Prüfer im Visier

Berliner Konzern „nicht überrascht“ / Nach dem Sondergutachten wurden noch sieben kritische Fonds aufgelegt

Berlin (dr/fo/hej). Haftungsansprüche wegen fehlerhafter Bilanztestate könnte die Bankgesellschaft Berlin möglicherweise nicht nur gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO, sondern auch gegen weitere Buchprüfer stellen. Trotz des Sondergutachtens, das auf Risiken im Immobiliengeschäft hinwies, legte die Bank-Tochter IBG seit 1997 noch sieben kritische Immobilienfonds auf.

Das Bekanntwerden eines unter Verschluss gehaltenen Sondergutachtens über die Immobilienrisiken hat Politiker wie Beteiligte am Freitag überrascht. Darauf, so heißt es in politischen Kreisen, „hat es bislang nicht den geringsten Hinweis gegeben.“ Wie berichtet, hatte der Wirtschaftsprüfer Achim Walther 1997 den Auftrag erhalten, die Immobilienfonds der Bankentochter IBG zu prüfen. Dabei stellte er fest, dass die Bank durch ihre Garantien so hohe Risiken eingegangen ist, dass sie diese auf Dauer möglicherweise gar nicht tragen kann. Walther wurde daraufhin von seinem Prüfauftrag entbunden. Danach testierte das Unternehmen BDO die Bilanzen der BGB-Immobilientochter (IBG). BDO erklärte am Abend, die Vorwürfe entbehrten „nachweislich jeglicher Grundlage“. Nach sorgfältige Prüfung der Unterlagen werde BDO die Punkte in der kommenden Woche ausführlich widerlegen..

Hätte man Walthers Bericht vor fünf Jahren ernst genommen, wäre Schlimmeres wohl verhindert worden. Von den insgesamt 15 – wegen der langen Mietgarantiezeiten bis zu 25 Jahren – als kritisch eingestuften Immobilienfonds legte die IBG nämlich in den Folgejahren noch sieben mit einem Gesamtvolumen von 1,5 Milliarden Euro auf. Ohne die Hilfe des Landes Berlin könnten diese Fonds ihren Verpflichtungen gegenüber den Anlegern vermutlich nicht nachkommen.

Doch dem Bericht des Wirtschaftsprüfers aus Hannover sollen – so verlautete aus Bankkreisen – die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften BDO, KPMG und Arthur Andersen im April 1997 widersprochen haben. Die Annahmen Walthers seien nicht fundiert, hieß es.

Bei der Bankgesellschaft hat man offenbar mit dem neuen Bilanzskandal gerechnet. „Wir sind nicht überrascht“, hieß es am Freitag auf Anfrage. Der Sonderprüfbericht sei der Bank im Frühjahr bekannt geworden. „Im Rahmen der vollständigen Unterstützung der Behörden bei der Aufklärung ist der Bericht auch umgehend der Staatsanwaltschaft übergeben worden“, sagte eine Sprecherin. In der Bankgesellschaft prüft man jetzt, ob gegen Wirtschaftsprüfergesellschaften mögliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Jochen Esser, finanzpolitischer Sprecher von den Grünen, sagte auf Anfrage, dass die Haftung von Prüfern oder Managern der Bank durch die Bankgesellschaft selbst oder das Land Berlin bislang nicht im notwendigen Umfang untersucht worden seien. „Schadensersatzansprüche prüft der Senat nicht mit dem gleichen Elan wie er bereit war, Risiken in Milliardenhöhe zu übernehmen.“

Walthers Bericht soll vom damaligen Chef der Landesbank (LBB) und stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden der IBG, Ulf-Wilhelm Decken, initiiert worden sein. Decken, der sich mit der Bankgesellschaft im Rechtsstreit über sein Ausscheiden aus deren Vorstand im Frühjahr 2001 befindet, wollte sich zu den Vorgängen auf Anfrage nicht äußern.

Bankenaufsichtschef Jochen Sanio wies am Freitag Vermutungen, die Aufsicht habe im Falle der Bankgesellschaft versagt, als „unzutreffend und völlig unverständlich“ zurück. Eine Sprecherin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) stellte gegenüber dem Tagesspiegel klar, das Amt sei nur für die Prüfung von Banken, nicht aber für die Prüfung von Immobiliengesellschaften wie der IBG zuständig. Im Übrigen habe die Aufsichtsbehörde selbst zwei Sonderprüfungen bei der Bankgesellschaft eingeleitet. Die erste (1995/96), um die Risiken aus dem schnell wachsenden Immobiliengeschäft für die Bank zu klären. Das habe „keine gravierenden Mängel“ ergeben. Und eine zweite Ende der neunziger Jahre, die letztlich knapp eine Milliarde zusätzlich notwendige Risikovorsorge zutage gefördert habe. Die Sprecherin betonte, dass die Behörde nach dem Gesetz „einer Bank keine Geschäftsfelder wie die Immobilienfinanzierung untersagen kann“. Das Walther-Gutachten habe die Bankenaufsicht im Frühjahr 2002 in die Hände bekommen.

Große Probleme hatte das Amt damit, unabhängige Wirtschaftsprüfer für die Sondergutachten zu finden. Denn bei der Bankgesellschaft Berlin war damals alles an Firmen unter Vertrag was Rang und n in der Branche hatte.

Unabhängig davon rügte die Bankenaufsicht im Februar dieses Jahres insgesamt drei für die Bankgesellschaft tätige Wirtschaftsprüfer. Die Chefs von KPMG, PWC und Deloitte & Touche wurden auf deutliche Mängel in ihren Prüfberichten hingewiesen.

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