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BERLINER VERGABEGESETZ: Mindestens 7,50 Euro die Stunde

Vor drei Wochen beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus mit rot-roter Mehrheit ein neues Vergabegesetz: Öffentliche Aufträge dürfen nur noch an Firmen vergeben werden, die Tariflöhne zahlen, mindestens jedoch 7,50 Euro die Stunde. Mit dieser Einführung eines Mindestlohns für öffentliche Auftragnehmer bekennt sich der Senat zum Instrument eines flächendeckenden Mindestlohns.

Vor drei Wochen beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus mit rot-roter Mehrheit ein neues Vergabegesetz: Öffentliche Aufträge dürfen nur noch an Firmen vergeben werden, die Tariflöhne zahlen, mindestens jedoch 7,50 Euro die Stunde.

Mit dieser Einführung eines Mindestlohns für öffentliche Auftragnehmer bekennt sich der Senat zum Instrument eines flächendeckenden Mindestlohns. Vor allem deshalb gab es Widerstände gegen das Vergabegesetz von Berliner IHK, Unternehmensverbänden und Opposition.

Entsprechend fielen am Donnerstag die Reaktionen auf das EuGH-Urteil aus. „Wir fühlen uns bestätigt“, hieß es bei den Unternehmensverbänden. FDP-Fraktionschef Martin Lindner sprach von einer schweren Niederlage für den Senat. Wirtschaftssenator Harald Wolf (Die Linke) kündigte an, am Dienstag im Senat „das Urteil thematisieren und mögliche Schlussfolgerungen ansprechen“ zu wollen. Es sei nun notwendiger denn je, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Das Land Berlin und öffentliche Einrichtungen der Stadt vergeben im Jahr Aufträge im Volumen von rund vier Milliarden Euro. alf

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