zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Berliner Volksbank muss Schadenersatz zahlen

(HB). Wegen fehlerhafter Beratung muss die Berliner Volksbank einem Anleger 50000 Euro zahlen.

(HB). Wegen fehlerhafter Beratung muss die Berliner Volksbank einem Anleger 50000 Euro zahlen. Das entsprechende Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 21 O 8/03) ist rechtskräftig. Nach Ansicht des Gerichts war der Anleger nicht über die besonderen Risiken, die mit einer Investition in Aktien des Neuen Marktes einhergehen, aufgeklärt worden. Dem in Aktienanlagen unerfahrenen Anleger waren von der Berliner Volksbank zunächst Aktien Daxnotierter Unternehmen empfohlen worden. In späteren Beratungsgesprächen riet die Volksbank dem Anleger dann zu einer Investition in Aktien aus dem Neuen Markt.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false