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Wirtschaft: Bertelsmann-Gesellschafter will Börsengang erzwingen

Die Groupe Bruxelles Lambert möchte ihre Anteile auf den Markt werfen – Interessent für Fachverlags-Sparte

Düsseldorf (HB/dpa). Das Rätselraten um den Börsengang der Bertelsmann AG hält an. Christoph Mohn, Sohn des Hauptgesellschafters Reinhard Mohn und Mitglied des Bertelsmann Verwaltungsrats, zweifelt den Sinn eines Börsengangs sogar generell an. Er sei „nur dann sinnvoll“, sagte Mohn der „Netzeitung“, „wenn man zusätzliches Kapital aufnehmen will oder muss“. Bertelsmann habe dazu nie eine Notwendigkeit gehabt, „und ich kann nicht erkennen, dass sich hier die Rahmenbedingungen geändert hätten.“ Der neue Vorstandschef Gunter Thielen hatte zuvor einen Börsengang weiter für möglich erklärt und lediglich ausgeschlossen, dass die Familie Mohn Anteile abgeben werde.

Dagegen scheint die Groupe Bruxelles Lambert (GBL) des Industriellen Albert Frere weiterhin auf den Börsengang ihrer Bertelsmann-Anteile (25,1 Prozent) zu bestehen, meldet die Nachrichtenagentur Dow Jones. Bertelsmann könne dies auch nicht verhindern. Frere, der einst als Schrotthändler begann und heute zu den einflussreichsten Medienmanagern Europas zählt, erhielt die Anteile durch den Verkauf seiner 30-prozentigen RTL-Beteiligung. Bertelsmanns Aufsichtsratschef Gerd Schulte-Hillen sagte in einem Gespräch mit der „Welt am Sonntag“, der Aufsichtsrat sei bei der Verkaufsentscheidung „bedenklich spät“ eingeschaltet worden.

Aus dem Bertelsmann-Imperium will der britisch-niederländische Verlagskonzern Reed Elsevier nach Informationen der „Sunday Times“ den Fachverlag Bertelsmann-Springer herauskaufen. Bertelsmann hatte im Juni bekannt gegeben, sich von der Verlagsgruppe trennen zu wollen. „Geschäfte, die unseren Anspruch nach Marktführerschaft nicht erfüllen und nicht in das Konzept eines integrierten Medienunternehmens passen, stehen auf dem Prüfstand“, hatte der ehemalige Vorstandsvorsitzende Thomas Middelhoff gesagt. „Es zeigt sich, dass unsere Fachverlagsgruppe Bertelsmann-Springer diese Kriterien nicht erfüllt.“ Ob diese Einschätzung jedoch in den Nach-Middelhoff-Zeiten noch Bestand hat, muss sich erst noch zeigen.

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