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Wirtschaft: Bestechung im eigenen Haus bekämpfen

Wer noch vor wenigen Jahren mit deutschen Unternehmen über das Thema Korruption sprechen wollte, stieß in aller Regel auf eine Mauer sich widersprechender Schutzbehauptungen.Im Ausland, so konnte man hören, sei Korruption eben häufig "Teil der Kultur", man müsse sich nach den ortsüblichen Gepflogenheiten richten.

Wer noch vor wenigen Jahren mit deutschen Unternehmen über das Thema Korruption sprechen wollte, stieß in aller Regel auf eine Mauer sich widersprechender Schutzbehauptungen.Im Ausland, so konnte man hören, sei Korruption eben häufig "Teil der Kultur", man müsse sich nach den ortsüblichen Gepflogenheiten richten.Im übrigen wende man aber ohnehin keine korrupten Praktiken an - die Provisionen und Kommissionen, die man zahle, seien einfach unumgänglich.

All dies ist eine Sache der Vergangenheit.Zwangsläufig werden im Ausland tätige deutsche Unternehmen sich künftig intensiv mit dem unangenehmen Thema Bestechung auseinandersetzen müssen - so wird mit der nächsten Stufe der Steuerreform endlich die im In- und Ausland bislang problemlos mögliche steuerliche Absetzbarkeit von Schmiergeldzahlungen abgeschafft.Die steuerliche Subventionierung der Korruption findet damit - später als in fast allen der anderen Industriestaaten - ein Ende.

Außerdem tritt am heutigen 15.Februar in Deutschland und einer Reihe wichtiger Industriestaaten eine OECD-Konvention in Kraft, die es strafbar macht, einen ausländischen Amtsträger zu bestechen.Es wird erwartet, daß die Konvention innerhalb der nächsten zwei Jahre von allen übrigen OECD-Staaten und einer Reihe anderer Länder ratifiziert wird.

Im Klartext bedeutet die Konvention für Deutschland: Ein Angestellter eines deutschen Unternehmens, der im Ausland einen Beamten, Minister oder Parlamentarier besticht, kann deswegen künftig auch in Deutschland bestraft werden.

Diese neuen rechtlichen Rahmenbedingungen wären nicht möglich gewesen, wenn sich nicht auch auf Seiten der Wirtschaft die Erkenntnis durchgesetzt hätte, daß Korruption nicht nur volkswirtschaftlich schädlich ist.Wo bislang betriebswirtschaftliches Denken gleichsam ausgeschaltet schien, sobald nur die Aussicht auf "reibungslose" Geschäfte lockte, sind selbst für Großkonzerne die mit Korruption verbundenen Kosten und Risiken nicht länger tragbar.So ist zum einen der Aufwand zur Anbahnung eines korruptiven Geschäfts erheblich höher als im Normalfall - schließlich findet man den zu Bestechung bereiten Partner nicht per Zeitungsannonce.Auch die mangelnde Rechtssicherheit, die potentielle Erpreßbarkeit und der Geheimhaltungsbedarf treiben die Kosten nach oben.Darüber hinaus fördert die Bereithaltung schwarzer Kassen, die Duldung oder stillschweigende Förderung korrupter Praktiken auch im eigenen Unternehmen eine Kultur der Korruption, die sich nicht selten gegen die eigene Firma richtet.Und schließlich droht ein Unternehmen, das auf seine Bestechungskompetenz stärker vertraut als auf die Qualität seiner Produkte, den Anschluß an die Konkurrenz zu verlieren.

Mit der Strafbarkeit von Auslandskorruption unternehmen die Industriestaaten den Versuch, einem Dilemma zu begegnen, dem sich viele Unternehmen auf ausländischen Märkten gegenübersahen: denn wer auf Bestechungsversuche verzichtet, mußte immer auch fürchten, von der potentiell korrupten Konkurrenz ausgestochen zu werden.Mit der in allen Exportnationen wirksamen Konvention soll dem nun ein Ende gesetzt werden, sollen die Unternehmen die Sicherheit gewinnen, daß Korruption auch im Ausland mit einem hohen Risiko verbunden sein wird.

Dieser Ausweg aus dem bisher allzu häufig herrschenden Wettbewerb der Bestechung wird allerdings nur unter zwei Bedingungen funktionieren.Zum einen müssen die Unternehmen sicher sein können, daß Auslandskorruption nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Heimatstaaten der Wettbewerber wie etwa Italien, Frankreich oder Japan konsequent verfolgt wird.Hier kommt dem von der OECD einzurichtenden Mechanismus eine zentrale Rolle zu, der sicherstellen soll, daß die Bestimmungen in allen Signaturstaaten wirksam umgesetzt werden.Auch die Anti-Korruptions-Organisation Transparency International und seine nationalen Sektionen in den 34 Staaten werden sich an diesem Monotoring beteiligen.Sie werden sich darüber hinaus bemühen, den Kreis der Konventionsstaaten zu erweitern.

Zum anderen - und dies ist ungleich wichtiger - liegt es an der Wirtschaft, schon die Prävention im eigenen Hause voranzutreiben.Nicht primär die Angst vor Bestrafung sollte Anreiz sein, sich korruptiver Praktiken zu enthalten.Viel entscheidender ist die Erkenntnis, daß die OECD-Konvention die einmalige Chance bietet, die mit Korruption verbundenen Risiken, Kosten und Unsicherheiten zu überwinden.Dabei wird es darauf ankommen, die unternehmenseigenen Praktiken systematisch darauf abzuklopfen, welche Einfallstore für Schmiergeldzahlungen sie bieten, wie korruptionsanfällig sie sind.Bei dieser Aufgabe kann auch Transparency International eine Hilfestellung bieten.Mittelfristig bietet sich sogar die Chance, bei öffentlichen Ausschreibungen nur solche Unternehmen zu berücksichtigen, die korruptionsfreie Geschäftspraktiken auch unternehmensintern verankert haben.Die Mauer der Schutzbehauptungen ist jedenfalls zum Einsturz gebracht.

Peter Eigen ist Vorsitzender der nichtstaatlichen Anti-Korruptions-Organisation Transparency International.

PETER EIGEN

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