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Wirtschaft: Betriebsrente: "Die betriebliche Altersvorsorge wird wichtiger werden"

Klaus Stiefermann ist Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für Betriebliche Altersversorgung, die ihren Sitz in Heidelberg hat.Im Vergleich zu anderen Ländern fristet die betriebliche Altersvorsorge (BAV) in Deutschland ein stiefmütterliches Dasein.

Klaus Stiefermann ist Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für Betriebliche Altersversorgung, die ihren Sitz in Heidelberg hat.

Im Vergleich zu anderen Ländern fristet die betriebliche Altersvorsorge (BAV) in Deutschland ein stiefmütterliches Dasein. Wird Riesters Rentenreform daran etwas ändern?

Ich bin sicher, dass die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland wesentlich an Gewicht gewinnen wird. Denn die Regierung will innerhalb des Drei-Säulen-Systems der Altersvorsorge die zweite und dritte Säule, also die betriebliche und die private Altersvorsorge, ausbauen. Bei der BAV sieht der aktuelle Rentenentwurf deshalb vor, dass jeder Arbeitnehmer das Recht auf Entgeltumwandlung bekommen soll. Er soll also Teile seines Einkommens für die betriebliche Altersvorsorge verwenden können. Einigkeit herrscht auch darüber, dass die BAV vom Staat zusätzlich gefördert wird.

Ein Mitarbeiter soll also das Recht auf Entgeltumwandlung bekommen. Warum soll er das denn über seinen Arbeitgeber machen und nicht selbst auf einen Finanzdienstleister zugehen?

Das gute Preis-Leistungsverhältnis über den Betrieb bringt dem Arbeitnehmer entscheidende Vorteile. Denn über das Unternehmen sind eine Vielzahl von Arbeitnehmern abgesichert, das ist kostengünstiger. Nehmen Sie das Beispiel Direktversicherung. Hier bekommt ein Unternehmen - oder, wenn es tarifvertraglich festgelegt ist, sogar eine ganze Branche - viel bessere Konditionen für eine Versicherung als ein Einzelner. Außerdem unterstützt der Staat schon heute steuerlich die verschiedenen Möglichkeiten der BAV, indem er etwa die Beiträge für die Direktversicherung und die Pensionskasse pauschal mit 20 Prozent oder erst die Renten wie bei der Direktzusage und der Unterstützungskasse besteuert.

Und was hat der Arbeitgeber von der betrieblichen Altersvorsorge?

Wer als Arbeitgeber im Rahmen seiner Gesamtvergütung eine betriebliche Altersvorsorge anbieten kann, ist ein attraktiver Arbeitgeber. Dies wird angesichts sinkender Rentenleistungen in Zukunft verstärkt gelten. Die BAV hilft so, qualifiziertes Personal zu finden, zu binden und langfristig zu motivieren.

In den vergangenen Jahren haben dennoch viele Unternehmen ihre Leistungen zur betrieblichen Altersvorsorge gekürzt. Was muss Riester noch verbessern?

Klar ist, dass die bestehenden arbeits- und steuerrechtlichen Hemmnisse noch weiter abgebaut werden müssen. Dazu gehören vor allem die unflexiblen Finanzierungsmöglichkeiten bei der Direktzusage und der Unterstützungskasse. Es muss den Unternehmen erlaubt werden, die Finanzierung der BAV flexibel an die wirtschaftliche Situation der Unternehmen anzupassen. In wirtschaftlich guten Zeiten gibt es mehr als in schlechten. Zudem sollte bei der Direktversicherung und der Pensionskasse die Pauschalbesteuerung von 20 Prozent deutlich gesenkt werden. Denn für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen und niedrigem Steuersatz ist dies nicht interessant. Am besten wäre es, wenn alle Beiträge zur BAV nachgelagert besteuert würden. Bezieher niedriger Einkommen sollten auch Zulagen erhalten.

Die aktuellen Pläne sehen vor, dass ein Mitarbeiter einem Arbeitgeber nur noch fünf Jahre statt zehn Jahre treu sein muss, damit seine Ansprüche für die betriebliche Altersvorsorge erhalten bleiben. Wird das für die Unternehmen nicht ein teurer Spaß?

Es ist sicher eine Mehrbelastung für die Arbeitgeber. Für die Arbeitnehmer ist es aber ein entscheidender Punkt, den wir als Arbeitsgemeinschaft auch immer verbessert sehen wollten. Wichtig ist jedoch, dass die Absenkung dieser Unverfallbarkeitsfristen auch steuerlich flankiert werden. Die Mehrbelastungen müssen so niedrig wie möglich gehalten werden.

Nach dem aktuellen Reformentwurf will die Regierung die kapitalgedeckte Vorsorge fördern. Gilt dies gleichermaßen für die BAV und die private Altersvorsorge.

Im Prinzip schon. Wir halten dennoch das aktuelle Konzept für verbesserungsbedürftig. Dies gilt vor allem deshalb, weil nach den jetzigen Plänen kein derzeit bestehendes Betriebsrentensystem förderfähig wäre. Es kann aber nicht angehen, dass die Garantie fester Leistungen und der Einschluss von Invaliditäts- und Hinterbliebenenabsicherung sich förderschädlich auswirken. Kurzum: Wir können der BAV nur durch ein eigenständiges Förderkonzept gerecht werden.

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