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Wirtschaft: Betriebsverfassungsgesetz: Mitbestimmung für DGB noch unzureichend

Der DGB steht weitgehend hinter den Plänen der Bundesregierung zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes. Die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Ursula Engelen-Kefer, bezeichnet am Freitag in Berlin den Entwurf des Bundesarbeitsministeriums als "modern und innovativ.

Der DGB steht weitgehend hinter den Plänen der Bundesregierung zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes. Die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Ursula Engelen-Kefer, bezeichnet am Freitag in Berlin den Entwurf des Bundesarbeitsministeriums als "modern und innovativ." Der Entwurf ging ihr jedoch in einigen Punkten nicht weit genug, obwohl er deutlich mehr Mitbestimmung vorsieht. Gleichzeitig kritisierte sie Bundeswirtschaftsmininster Werner Müller (parteilos), der vorgeschlagen hatte, nachträglich untertarifliche Bezahlungen zuzulassen, sofern die Tarifparteien zustimmmen.

Mit der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes will Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) die Betriebsräte stärken. Es ist unter anderem vorgesehen, die Betriebsratswahlen zu vereinfachen und sicherzustellen, daß die Betriebsräte auch bei einer Spaltung des Betriebs zuständig bleiben. Engelen-Kefer sagte, da die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer in den vergangenen Jahren immer mehr ausgehöhlt worden seien, bestehe Bedarf an neuen Formen der Beteiligung. Auch in Unternehmen, in denen die Betriebsräte bisher eher passiv waren, sollten sich diese kreativ an der Gestaltung des Geschehens im Betrieb beteiligen. Dies müsse aber gesetzlich verankert werden. Sie wies die Kritik der Arbeitgeber zurück. Diese hatten Riester vorgeworfen, die Gesetzesnovelle hemme Betriebsabläufe, sei undemokratisch und blähe die Bürokratie auf.

Die geplanten Neuerungen spiegelten nur die gewandelte Arbeitswelt wieder, in der beispielsweise Leiharbeit und Outsourcing zum Alltag gehören. Engelen-Kefer hob die im Entwurf verbesserten Beratungsrechte der Betriebsräte für die Gleichstellung von Männern und Frauen besonders hervor. Als Beispiel führte Engelen-Kefer die Vereinbarung einer prozentualen Erhöhung der weiblichen Auszubildenden, die systematische Überprüfung der Qualifizierung und richtigen Eingruppierung von Frauen an.

Der Gesetzesentwurf ging Engelen-Kefer allerdings nicht weit genug. Sie vermisste Mitbestimmungsrechte der Mitarbeiter, wenn im Betrieb Konzepte zur Förderung von Innovation und Verbesserung der Produkte entwickelt werden. Weiter forderte sie die Ausdehnung des Mandats der Betriebsräte auch auf selbstständige Arbeitskräfte, die fest in den Betrieb eingebunden sind. Als weitere Ziele des DGB nannte sie die gesetzliche Verankerung des Datenschutzes.

fmk

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