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Wirtschaft: Bewag: Die Zukunft des Berliner Stromversorgers bleibt unsicher

Einen Tag vor der Hauptversammlung des Berliner Stromversorgers Bewag am Dienstag ist die Klärung der Eigentumsstruktur des Unternehmens auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Der Grund: Das Berliner Landgericht bestätigte am Montag die Einstweilige Verfügung des Bewag-Eigentümers Southern Energy (26 Prozent) gegen den geplanten Verkauf des 49-Prozent-Anteils der Eon AG an die Hamburger Electricitätswerke (HEW).

Einen Tag vor der Hauptversammlung des Berliner Stromversorgers Bewag am Dienstag ist die Klärung der Eigentumsstruktur des Unternehmens auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Der Grund: Das Berliner Landgericht bestätigte am Montag die Einstweilige Verfügung des Bewag-Eigentümers Southern Energy (26 Prozent) gegen den geplanten Verkauf des 49-Prozent-Anteils der Eon AG an die Hamburger Electricitätswerke (HEW).

Die Richter verlängerten mit ihrer Entscheidung ein monatelanges Tauziehen nicht nur um die Mehrheit bei der Bewag. Sie fällten auch eine wesentliche Vorentscheidung für die noch im Dezember anstehende Neustrukturierung der deutschen Stromwirtschaft. Denn bis zum 13. Dezember müssen die Stromkonzerne Eon und RWE auch ihre Aktienanteile an der ostdeutschen Stromwirtschaft (Veag, Laubag, Mobrag und Envia) aus kartellrechtlichen Gründen verkaufen. Neben den US-Unternehmen NRG Energy, American Electric Power, der spanischen Endesa und der italienischen Enel haben auch die Bewag (mit Southern Energy) und HEW (mit der schwedischen Vattenfall) Angebote eingereicht.

Nachdem im November das Land Berlin die Einstweilige Verfügung gegen die Bewag-Übernahme durch HEW zurück genommen hatte, hatten Insider erwartet, dass nun auch die Sperrung des Aktienübergangs durch Southern fällt und HEW innerhalb weniger Tage die Mehrheit bei der Bewag übernehmen wird. Beide Gebote für die ostdeutsche Stromwirtschaft hätten dann gepoolt werden können und die besten Erfolgsaussichten. In Deutschland würde neben Eon, RWE und EnBW eine vierte Stromkraft mit Sitz in Berlin entstehen.

Nun wird zwar der amerikanische Konzern Southern Energy zunächst die Kontrolle über die Bewag behalten, da das Landgericht erklärte, Eon dürfe die 49 Prozent der Anteile an der Bewag weiterhin nicht an die HEW verkaufen. Für die Zukunft von Bewag und der ostdeutschen Stromwirtschaft bedeutet das allerdings neue Ungewissheit. Denn den beteiligten Parteien bleibt nun, sich jetzt in einem Schiedsverfahren zu einigen oder weiterhin ihr Recht vor Gericht durch zu klagen, was sehr zeitaufwendig ist.

HEW und deren schwedischen Mutterkonzern Vattenfall können damit in den nächsten Tagen auch kein Nordost-Versorger bilden können. Die Bewag sollte Kern des neuen Konzerns werden, in den sich auch die ostdeutschen Unternehmen Veag und Laubag einfügen sollten.

Der Vorsitzende Richter erklärte am Montag, eine von Southern Energy erwirkte einstweilige Verfügung solle seiner Auffassung nach Bestand haben. Southern hatte die Verfügung unter Berufung auf den Bewag-Privatisierungsvertrag und Konsortialverträge erwirkt. Die umstrittenen Regelungen aus dem Konsortialvertrag und dem Bewag-Privatisierungsvertrag könnten nach der Fusion von Veba und Viag zu Eon keine Geschäftsgrundlage mehr sein.

Southern hatte argumentiert, dass die Bewag-Anteile bis zum Jahr 2017 nur mit Einverständnis des amerikanischen Konzerns verkauft werden dürfen. Dies sei im Bewag-Privatisierungsvertrag von 1997 so geregelt.

Auch bei neuerlichen Verhandlungen über eine außergerichtliche Einigung gilt es als sicher, dass bis zum 13. Dezember keine Lösung des Streits erreichbar ist. Die Bewag-Anteile von Eon werden nun voraussichtlich ab diesem Zeitpunkt von einem Treuhänder verwaltet. Dass die Berliner den Zuschlag für die ostdeutsche Stromwirtschaft ohne HEW erhalten werden, halten Insider allerdings für schwer vorstellbar.

Die Bewag ist für die ostdeutschen Stromwirtschaft wichtig. Ohne ihre Einbeziehung wäre eine vierte Kraft auf dem deutschen Strommarkt schwach, da die Veag keinen direkten Zugang zu Endkunden besitzt, die Bewag hingegen auf vergleichsweise geschlossenem Territorieum über einen lukrativen Berliner Kundenstamm verfügt. Ohne Zuschlag für die ostdeutschen Unternehmen könnte es den Berlinern allerdings schwer fallen, ihren Vorteil langfristig zu nutzen.

asi

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