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BGH-Urteil: Markenfälschungen bei Ebay verboten

Das Internet-Auktionshaus Ebay muss den Verkauf von klar erkennbaren Plagiaten auf seiner Online-Plattform verhindern. Der Nobel-Uhren-Hersteller Rolex hatte deswegen geklagt.

Karlsruhe - Angebote mit Plagiaten müssten unverzüglich gesperrt werden, wenn das Unternehmen von einem Markeninhaber auf eine entsprechende Rechtsverletzung hingewiesen wird, entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil. Außerdem müsse Ebay auch Vorsorge treffen, dass es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen komme, hieß es weiter.

Geklagt hatte das Unternehmen Rolex S.A. (Genf), nachdem bei Ebay zwischen Juni 2000 und Januar 2001 gefälschte Uhren dieser Marke angeboten worden waren. Das Internet-Auktionshaus sei verpflichtet, solche Angebote mit "technisch möglichen" und "zumutbaren" Maßnahmen zu verhindern, entschieden die Richter. Ein von Rolex angefochtenes Urteil aus dem Jahr 2002 wurde an das Düsseldorfer Oberlandesgericht zurückverwiesen. Dort muss nun geklärt werden, ob die Fälschungen eindeutig erkennbar sind.

Ebay: Einheitliche Rechtslage für EU wünschenswert

Nach Angaben von Ebay hat das Karlsruher Urteil keine Auswirkungen auf die Geschäftspraxis des Unternehmens. "Wir suchen schon seit langer Zeit und mit kontinuierlich verbesserten Sicherheitsmaßnahmen nach Fälschungen", sagte Sprecherin Maike Fuest. "Schon aus Eigeninteresse wollen wir keine gefälschten Produkte auf unserem Marktplatz anbieten." Es sei aber bedauerlich, dass von den Bundesrichtern nicht die Möglichkeit genutzt worden sei, gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof "eine europaweit einheitliche Rechtslage herbeizuführen". (tso/dpa)

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