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Wirtschaft: Bodewig bremst Bahnreform

Die Pläne von Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig (SPD), auf der Schiene durch grundlegende Reformen einen Netzzugang ohne Diskriminierung für private Bahnanbieter zu garantieren, werden immer weiter abgespeckt. Nach Informationen des Handelsblatts soll die von Bodewig zunächst angekündigte unabhängige Trassenagentur nun doch Teil des Eisenbahnbundesamtes (EBA) werden.

Die Pläne von Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig (SPD), auf der Schiene durch grundlegende Reformen einen Netzzugang ohne Diskriminierung für private Bahnanbieter zu garantieren, werden immer weiter abgespeckt. Nach Informationen des Handelsblatts soll die von Bodewig zunächst angekündigte unabhängige Trassenagentur nun doch Teil des Eisenbahnbundesamtes (EBA) werden. Das geht aus dem Referentenentwurf für die dritte Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) hervor, der dem Handelsblatt vorliegt.

Zuvor hatte der Bundesverkehrsminister angekündigt, dass die für die Gründung der Trassenagentur nötige Gesetzesänderung ohnehin nicht mehr in dieser Legislaturperiode gelingen werde. Und bereits im September des vergangenen Jahres hatte Bodewig in einer Grundsatzentscheidung auf die von den meisten Verkehrspolitikern geforderte organisatorische Trennung von Netz und Betrieb verzichtet: Die bundeseigene Deutsche Bahn AG darf das Schienennetz bis mindestens 2005 weiter betreiben und muss die Netz AG nicht aus der Bahn-Holding herauslösen.

Die Einrichtung einer unabhängigen Trassenagentur war von der von Bodewig eingesetzten so genannten Task Force als Alternative empfohlen worden, um eine Diskriminierung privater Anbieter durch die Deutsche Bahn bei der Fahrplangestaltung beziehungsweise dem Zugang zum Schienennetz zu verhindern. Doch der jetzt auch der Deutschen Bahn übersandte Entwurf sieht vor, dass die Trassenagentur unmittelbar dem Präsidenten des Eisenbahnbundesamtes unterstellt wird. Statt der von Bodewig ursprünglich angekündigten direkten Berichtspflicht an das Ministerium wird nur noch ein jährlicher Bericht erwähnt. Die Agentur soll zudem selbst entscheiden können, welchen Beschwerden sie nachgeht - um eine Konzentration auf "große Fälle" zu ermöglichen.

Hauptmotiv: Kosten sparen

Die Agentur ist nicht als Genehmigungsbehörde geplant, kann aber Widerspruch gegen Fahrpläne oder Trassenverträge der Deutsche Bahn AG einlegen, wenn sie eine Diskriminierung vermutet. Sie soll nur für Streitfälle zwischen der Bahn und Konkurrenten zuständig sein. Wahrscheinlich wird die Trassenagentur auch räumlich im Eisenbahnbundesamt in Bonn angesiedelt. Denn offensichtlich will das Verkehrsministerium darauf verzichten, den ursprünglich vorgesehenen Standort Frankfurt gesetzlich festzuschreiben. Dort hat die DB Netz AG, die die Fahrpläne erstellt, ihren Sitz.

Hauptmotiv für das Umdenken im Verkehrsministerium sind offenbar die Kosten: Der von der Task Force vorgeschlagene Aufbau einer völlig unabhängigen Trassenagentur hätte wesentlich mehr Personal erfordert, um die komplizierten Fahrpläne zu prüfen. Die nun vorgesehene "kleine Lösung" könnte mit weniger als 20 Mitarbeitern auskommen. Das Gesetz soll die DBAG auch verpflichten, künftig gesonderte Gewinn- und Verlustbilanzen für den Güter- und Personenverkehr vorzulegen.

ink, HB

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