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Wirtschaft: Bötsch entscheidet sich gegen Telekom

Postminister legt Preise für Telekom-Leitungen fest / T-Aktie bricht ein / Mannesmann begrüßt Entscheidung BONN (wei). Bundespostminister Wolfgang Bötsch hat am Freitag in Bonn seine erste Entscheidung über Preise für die Nutzung von Telekom-Leitungen nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) bekanntgegeben.

Postminister legt Preise für Telekom-Leitungen fest / T-Aktie bricht ein / Mannesmann begrüßt Entscheidung BONN (wei). Bundespostminister Wolfgang Bötsch hat am Freitag in Bonn seine erste Entscheidung über Preise für die Nutzung von Telekom-Leitungen nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) bekanntgegeben.Danach darf die Telekom von ihren Konkurrenten nur 2,7 Pfennig pro Minute als Durchleitungspreis für die Nutzung einer Telefonleitung verlangen.Die Entscheidung war von der zu Mannesmann gehörenden Arcor beantragt worden, nachdem diese sich nicht mit der Telekom über einen Preis für die Zusammenschaltung der Netze hatte verständigen können.Arcor kritisierte, daß die von Bötsch für zwei Jahre festgelegten Entgelte über denen in anderen Industrieländern wie Frankreich, Großbritannien oder in den USA lägen.Man akzeptiere die Entscheidung aber, um möglichst schnell Planungssicherheit für den Einkauf von Telekom-Leistungen im kommenden Jahr zu haben.Dagegen hieß es bei der Telekom, man prüfe, gerichtlich gegen die Entscheidung des Postministers vorzugehen.Die Telekom müßte das Verwaltungsgericht innerhalb von vier Wochen anrufen.Der Schiedsspruch von Bötsch sei "wettbewerbsverzerrend" und "einseitig zu Lasten der Telekom gehend".Telekom-Sprecher Jürgen Kindervater nannte die Entscheidung "ebenso dramatisch wie gewichtig" und werde "sehr negative Folgen" für das Unternehmen haben.An den Börsen fiel der Kurs der Telekom-Aktie nach der Entscheidung des Regulierers um mehr als sieben Prozent, doppelt soviel wie die übrigen Dax-Werte.Bötsch hatte zuvor festgelegt, daß die Telekom höchstens 1,97 Pfennig pro Minute für die Nutzung ihrer Ortsnetze durch die Konkurrenz verlangen darf.Für die Zeit zwischen 21.00 Uhr und 9.00 Uhr gilt ein Höchstpreis von 1,24 Pfennig.Die Telekom hatte vier und drei Pfennig verlangt, für ihre Regio-Netze will sie sechs und vier Pfennig pro Minute und für Ferngespräche sieben Pfennig.Über die Preise für Regio- und Ferngespräche wurde aber zunächst nicht entschieden. Dem Entgelt für die Ortsnetze liege ein Durchschnittswert von 2,7 Pfennig zugrunde, sagte Bötsch.Dieser Wert wurde durch einen Vergleich mit zehn anderen Industrieländern ermittelt.Das sei notwendig gewesen, weil die Telekom keine "prüfungsfähigen Kostenunterlagen" für das Verfahren zur Verfügung gestellt habe.Seitens der Telekom wurde das bestritten.Ein Sprecher des Unternehmens bezeichnete die von Bötsch festgelegten Entgelte als wettbewerbsverzerrend.Sie deckten nicht die nachgewiesenen Kosten der Telekom. Der Postminister sagte, er habe bei seiner Entscheidung die Tatsache berücksichtigt, daß die Telekom erhebliche Belastungen aus der Vergangenheit mitbringe und in den neuen Ländern hohe Investitionen in die Infrastruktur erbracht habe.Das vom Vorstand der Telekom geltend gemachte "Anschlußdefizit" könne aber bei den Gebühren für die Zusammenschaltung von Netzen nicht berücksichtigt werden.Damit sind die Beträge aus dem Ertrag des Netzes gemeint, mit denen die Telekom die Preise für Telefonanschlüsse verbilligt.Über die Konditionen für die Überlassung von Telefon-Anschlüssen wird in einem gesonderten Verfahren zwischen der Telekom und den privaten Gesellschaften gestritten. Die vom Postminister festgelegten Preise für den Zusammenschluß privater Netze mit denen der Telekom gelten auch für alle anderen Netzbetreiber.Bötsch lehnt damit die bereits getroffenen Vereinbarungen zwischen der Telekom und den beiden Gesellschaften TeleDanmark und WorldCom auf, die sich bereits auf höhere Entgelte mit der Telekom verständigt hatten.Aufgrund des im TKG festgelegten Diskrimierungsverbots können sie die gleichen Preise beanspruchen wie Arcor.Bötsch appellierte an die Beteiligten, auf eine Anrufung der Gerichte zu verzichten.Dies werde den Wettbewerb zwar nicht verhindern, seine positiven Auswirkungen für die Verbraucher aber hinausschieben.

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