zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Breuer weist Kirch-Vorwürfe zurück

Prozess um Interview-Zitate – Früherer Deutsche-Bank-Chef bestreitet Mitschuld an der Pleite des Medienkonzerns

München (nad). In dem spektakulären Rechtsstreit des Medienunternehmers Leo Kirch gegen den früheren Chef der Deutschen Bank, Rolf Breuer, um umstrittene Äußerungen zur Kreditwürdigkeit der KirchGruppe hat der Bankmanager am Mittwoch alle Vorwürfe zurückgewiesen. Er habe damals lediglich als Privatperson gesprochen und Zeitungswissen wiedergegeben, sagte er am Mittwoch im Berufungsprozess vor dem Oberlandesgericht München. Zudem habe er nicht über interne Kenntnisse verfügt, die das Engagement der Deutschen Bank im Fall Kirch angingen.

Streitpunkt ist ein Fernsehinterview, das Breuer dem Sender Bloomberg TV im Februar 2002 am Rande der Weltwirtschaftskonferenz in New York gegeben hatte. In dem Interview hatte Breuer gesagt, dass der Finanzsektor nicht bereit sei, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder Eigenmittel bereitzustellen. Nach Ansicht von Kirch hat Breuer seine Schweigepflicht verletzt, indem er der in Problemen steckenden Kirch-Gruppe öffentlich die Kreditwürdigkeit absprach. Breuers Äußerungen seien der „Todesstoß“ für den Konzern gewesen, der zwei Monate später Insolvenz anmelden musste. Kirch fordert von Breuer und der Deutschen Bank 100 Millionen Euro Schadenersatz.

„Ich war nicht vorbereitet“

Das Münchner Landgericht hatte Kirch im Frühjahr in erster Instanz Recht gegeben und die Äußerungen Breuers als eine Verletzung der Schweigepflicht gewertet. Daher sei Breuer zu Schadenersatz verpflichtet. Das Urteil schlug hohe Wellen, weil erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein Kreditinstitut und sein oberster Manager schuldig gesprochen worden sind. Die Deutsche Bank hatte gegen das Urteil des Landgerichts Berufung eingelegt. Das Münchener Oberlandesgericht muss nun im Rahmen des Zivilprozesses klären, ob das Urteil des Landgerichts berechtigt war und Kirch durch Breuers Äußerungen Schaden entstanden ist.

Breuer, der heute Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Bank ist, berief sich am Mittwoch darauf, dass es sich bei seiner Aussage in dem Interview nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern lediglich um eine Meinungsäußerung gehandelt habe. „Ich verfügte nicht über interne Kenntnisse, was das Engagement der Deutschen Bank im Fall Kirch anging“, sagte Breuer. In dem Interview habe er zudem nicht in der Funktion als Vertreter der Deutschen Bank oder als Präsident des Verbandes Deutscher Banken gesprochen, sondern als Privatperson. „Dass in einem so ausgefuchsten, komplexen Prozess wie dem Fall Kirch ein Interview eine so große Rolle spielen sollte, ist äußerst abwegig“, sagte Breuer, der im Gerichtssaal von Dutzenden Journalisten und Blitzlichtgewitter empfangen worden war.

Breuer gab während der 40-minütigen Befragung zu, dass er auf eine Frage nach der Kirch-Gruppe im Rahmen des Interviews nicht vorbereitet gewesen sei. Daher habe er nur seine Privatmeinung kundgetan. „Wenn ich keinen Kommentar gegeben hätte, hätte das kein vorteilhafteres Licht auf den Zustand der Kirch-Gruppe geworfen“, sagte er.

Kirch-Vize Dieter Hahn und Pro-Sieben- Sat 1-Finanzvorstand Lothar Lanz, die am Mittwoch als Zeugen gehört wurden, sagten dagegen aus, Breuers Äußerungen hätten weitere Verhandlungen mit den Banken deutlich erschwert. „Während uns unsere Hausbanken Hypo-Vereinsbank und Bayerische Landesbank vorher einmütig unterstützten, änderte sich die Lage mit dem Breuer-Interview dramatisch“, sagte Hahn. Der Chef der Bayerischen Landesbank, Werner Schmidt, habe Kirch und Hahn kurz nach dem Interview zu verstehen gegeben, dass er „keine Möglichkeit mehr sehe, ohne die Verletzung der Sorgfaltspflicht auf die Rückführung von Krediten zu verzichten“. Die BayernLB war größter Kreditgeber der Kirch-Gruppe. Auch das Verhältnis zur HVB habe sich Breuer zufolge abgekühlt. Lanz sagte, auch die Landesbank Rheinland-Pfalz habe mit Hinweis auf die Äußerungen Breuers von der Verlängerung einer Kreditlinie in Höhe von 30 Millionen Euro wieder Abstand genommen.

Der damalige HVB-Vorstand und jetzige Aufsichtsratschef Albrecht Schmidt sagte nicht aus. Er mache mit Verweis auf das Bankgeheimnis Gebrauch von seinem Zeugnisverweigerungsrecht, hieß es aus Bankenkreisen. Nach Angaben der Richter ist am 10. Dezember mit einem Urteil zu rechnen. Falls das Urteil des Landgerichts bestätigt werden sollte, muss die Höhe der Schadenssumme in einem weiteren Prozess festgelegt werden.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false