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Wirtschaft: Brücke für Ältere

Wer älter als 55 Jahre ist und arbeitslos, der kann sich auf eigenen Wunsch aus dem Vermittlungsprozess entlassen lassen. Er erhält dann vom Arbeitsamt bis zur Vollendung des 60.

Wer älter als 55 Jahre ist und arbeitslos, der kann sich auf eigenen Wunsch aus dem Vermittlungsprozess entlassen lassen. Er erhält dann vom Arbeitsamt bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres eine kostenneutrale Unterstützung, die dem Gegenwert seiner Arbeitslosenversicherung für die voraussichtliche Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes entspricht. Vorteil für die Arbeitsämter: Sie können sich bei der Vermittlung auf die jüngeren Leute konzentrieren. Vorteil für die älteren Leute: Sie müssen dem Vermittlungsprozess nicht dauerhaft zur Verfügung stehen. Das System soll schrittweise bis 2005 zurückgefahren werden. Danach werden Arbeitskräfte rar. Ältere werden wieder gebraucht. Wer arbeitslos ist und einen niedriger entlohnten Job annimmt, der bekommt eine Lohnversicherung. Das heißt, das Arbeitsamt zahlt ihm für eine bestimmte Zeit die Differenz seines künftigen Lohnes zu der Höhe seines letzten Lohnes. Auch Unternehmen werden entlastet.

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