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Wirtschaft: Brüssel und Berlin suchen nach einer Lösung -Staatliche Garantien gelten bei fast allen Beteiligten als überholt

Noch in diesem Jahr wollen sich die EU-Kommission und die Bundesregierung darüber verständigen, welche staatlichen Garantien für den öffenlich-rechtlichen Bankensektor in Deutschland erhalten bleiben. Dazu muss geklärt werden, wie der Bestandschutz für Sparkassen und Landesbanken sowie die daraus folgenden Vorteile bei der Refinanzierung mit den EU-Wettbewerbsvorschriften in Einklang gebracht werden können.

Noch in diesem Jahr wollen sich die EU-Kommission und die Bundesregierung darüber verständigen, welche staatlichen Garantien für den öffenlich-rechtlichen Bankensektor in Deutschland erhalten bleiben. Dazu muss geklärt werden, wie der Bestandschutz für Sparkassen und Landesbanken sowie die daraus folgenden Vorteile bei der Refinanzierung mit den EU-Wettbewerbsvorschriften in Einklang gebracht werden können. Der Arbeitsgruppe der Bundesregierung um den Finanzstaatssekretär Caio Koch-Weser bescheinigte ein ranghoher EU-Beamter jedenfalls eine hohe Bereitschaft, eine Lösung zu finden.

"Wir stehen am Anfang eines sehr sensiblen Prozesses", hieß es gegenüber dem Handelsblatt. Allerdings seien der EU noch keine konkreten Vorschläge präsentiert worden. Offenbar gebe es in der Arbeitsgruppe, der auch Ländervertreter wie etwa der niedersächsische Finanzminister Heiner Aller angehören, unterschiedliche Interessen. Für das Kanzleramt nimmt Monika Wulf-Mathies, die frühere EU-Kommissarin und heutige Beraterin der Bundesregierung in EU-Fragen, teil.

Die Bundesregierung spielt auf Zeit

Erneut wurde in der Kommission darauf hingewiesen, dass Bundesregierung und Bundesländer den nötigen Anpassungsprozess lange verschleppt hätten. Seit Jahren habe Brüssel die Bundesrepublik inoffiziell aufgefordert, selbst die nötigen Anpassungen vorzunehmen, weil die staatlichen Garantien im Widerspruch zu den EU-Wettbewerbsrecht stehe. Damals hätten sich die Einwände nur gegen die Landesbanken gerichtet. Dies habe sich nun geändert. Seit Dezember 1999 liege eine offizielle Beschwerde des Europäischen Bankenverbandes auf dem Tisch, in der ausdrücklich auch auf die Sparkasse Köln Bezug genommen wird. Schuld an der fehlenden Umsetzung in Deutschland sei zum einen die Haltung der alten Regierung unter Helmut Kohl gewesen sowie in den vergangenen zwei Jahren der mehrfache Personalwechsel an der Spitze des deutschen Finanzministeriums und des EU-Wettbewerbskommissariats.

In der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission betont man, dass Änderungen im öffentlich-rechtlichen Bankenwesen im Zeitalter der Globalisierung ohnehin anstünden. Im übrigen sei auch die Haltung der deutschen Sparkassen nicht einheitlich. Die ostdeutschen Sparkassen etwa verwiesen darauf, dass sie Instrumente wie Gewährträgerhaftung und Anstaltslast gar nicht bräuchten.

Im übrigen stünden auch Sparkassen und Landesbanken im Notfall nicht alleine dar. "Unterstellt, wir würden die Gewährträgerhaftung und die Anstaltslast streichen, hieße das nicht, dass im Extremfall nichts geschieht." Regierungen würden auch eingreifen, wenn etwa private Banken in finanzielle Schieflage gerieten. Das habe etwa die Krise der amerikanischen Saving and Lonas-Banken gezeigt. Das staatliche Eingreifen sei in einem solchen Fall auch nicht illegal, denn die neuen EU-Leitlinien liesen Rettungsbeihilfen ausdrücklich zu. Um Zündstoff aus der Debatte zu nehmen, verwies die Wettbewerbsbehörde zugleich darauf, dass die Landesbanken - anders als im konkreten Streitfall mit der WestLB wegen der Übertragung der Landeswohnbaugesellschaft - wohl nicht mit Nachzahlungen rechnen müssten. "Denn bei den staatlichen Garantien handelt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um Beihilfen, die schon lange vor Inkraftreten der Römischen Verträge galten. Deshalb ist keine Verbotsentscheidung mit einer Rückzahlung zu erwarten." Ob dies auch für die ostdeutschen Landesbanken sowie die Helaba gelte, sei zu prüfen.

Berlin rückt von den Landesbanken ab

In Berlin rückt man inzwischen von den Landesbanken ab. Ein besonderer Schutz sei nur für die Sparkassen nötig, weil diese besondere strukturpolitische Aufgaben übernähmen, hieß es in Regierungskreisen. Rückenwind bekommt die EU-Kommission auch, weil mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Friedrich Merz künftig ein Politiker die größte Oppositionfraktion im Bundestag führen wird, der sich ausdrücklich für den Abbau der Landesbank-Privilegien ausgesprochen hat.

Bei den Bundesländer ist unterdessen noch keine Bewegung erkennbar. So betonte der Sprecher des niedersächsischen Finanzministeriums, das Land fordere den Erhalt der Gewährträgerhaftung und der Anstaltslast für die Nord/LB. Wenn die Banken öffentliche Aufträge erhielten, müsse das Land dafür sorgen, dass sie über die nötige finanzielle Ausstattung verfügten.

ink, jh

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