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Bürgschaften: Wer für wen haftet

Bürgschaften helfen Unternehmen, die nicht genügend Sicherheiten bieten, einen Kredit bei der Bank zu bekommen. Wenn der Kreditnehmer ausfällt, springt der Bürge für ihn ein.

Bürgschaften helfen Unternehmen, die nicht genügend Sicherheiten bieten, einen Kredit bei der Bank zu bekommen. Wenn der Kreditnehmer ausfällt, springt der Bürge für ihn ein. Staaten dürfen laut EU-Gesetz nur bürgen, wenn das Unternehmen ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept vorweisen kann. Kleinere Bürgschaften von bis zu zwei Millionen Euro vergeben die Bürgschaftsbanken. 2009 vergaben sie insgesamt 7735 Bürgschaften in Höhe von 1,8 Milliarden Euro. Die Bürgschaftsbanken sind private Einrichtungen, die sich bei Bund und Ländern rückversichern können. Bürgschaften bis zu zehn Millionen Euro (alte Bundesländer) oder 50 Millionen Euro (neue Bundesländer) vergeben die Länder selbst. Für größere Bürgschaften ist der Bund zuständig. Hier entscheidet ein Bürgschaftsausschuss, dem Vertreter der Länder sowie des Wirtschafts- und des Finanzministeriums angehören. Bei einer Summe ab 300 Millionen Euro oder bei Entscheidungen von „grundsätzlicher Bedeutung“ tritt der Lenkungsausschuss zusammen. Dazu gehören Vertreter der Ministerien und aus dem Bundeskanzleramt. mirs

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