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Wirtschaft: Bund bleibt hart beim Anlegerschutz Geschlossene Fonds und

Graumarkt unter Aufsicht

Berlin - Die Bundesregierung will windigen Finanzanbietern und Aktienspekulanten das Leben schwerer machen. Mit mehr Anlegerschutz und schärferen Kapitalmarktregeln reagiert die Politik auf Auswüchse, die nicht allein aus der Finanzmarktkrise resultieren. Die Maßnahmen finden sich im Diskussionsentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung des Kapitalmarktes“ wieder, der dem „Handelsblatt“ vorliegt. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) konkretisiert damit Pläne, die im März angerissen wurden.

Im Fokus steht der sogenannte Graue Kapitalmarkt, der Produkte wie geschlossene Fonds oder stille Beteiligungen umfasst. Anders als Banken, Versicherer und Wertpapierdienstleister unterliegen Anbieter und Vermittler am Grauen Kapitalmarkt kaum einer Regulierung. Experten schätzen den jährlichen Verlust von Anlegern dort auf 20 bis 30 Milliarden Euro. Dieser Sumpf soll trockengelegt werden. Das will die Regierung durch mehr Informations- und Dokumentationspflichten für die Produkte erreichen. Künftig sollen sie unter das Wertpapierhandelsgesetz fallen. Anlageberater sollen zudem bei der Finanzaufsicht Bafin registriert werden, ihre Qualifikation soll sich verbessern. Das soll die Praxis der vertriebs- und provisionsgesteuerten Drückerkolonnen unterbinden. Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 200 000 Euro vorgesehen und ein befristetes Beratungsverbot.

Auch das „Anschleichen“ an börsennotierten Unternehmen soll schwerer werden. Bislang ist es möglich, hohe Beteiligungen an Firmen aufzubauen, ohne dies offenzulegen. Es gibt zwar Meldeschwellen für direkt gekaufte Aktien, doch für Instrumente wie Optionsgeschäfte mit Barausgleich gilt das nicht. Diese Lücke hatten Porsche beim gescheiterten Übernahmeversuch von Volkswagen und Schaeffler beim Einstieg bei Conti genutzt. Mitteilungspflichten sollen sich künftig auf alle Finanzinstrumente beziehen, die es faktisch oder wirtschaftlich ermöglichen, die Kontrolle über eine Firma zu erlangen. Zudem werden Spekulationen auf fallende Aktienkurse schwerer: Ungedeckte Leerverkäufe sollen verboten, gedeckte Leerverkäufe transparenter werden. fmd (HB)

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