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Günstig schlafen. Das Bundeskartellamt leitete das Verfahren ein, nachdem es Beschwerden aus dem Markt gegeben hatte. In der Folge hatte das Bundeskartellamt im August 2011 eine Durchsuchung bei verschiedenen Unternehmen der Branche durchgeführt. Verfahren gegen drei weitere Hersteller werden derzeit noch fortgeführt.

© dpa

Bundeskartellamt: Erstes Bußgeld im Matratzenfall verhängt

Der Belgische Hersteller Recticel soll seinen Händlern Preise vorgeschrieben haben. Nun muss er 8,2 Millionen Euro Strafe zahlen.

Der belgische Matratzenhersteller Recticel ist vom Bundeskartellamt nach Ermittlungen um illegale Preisabsprachen mit einem Bußgeld von 8,2 Millionen Euro belegt worden. Das Verfahren des Kartellamts sei damit abgeschlossen, teilte Rectitel am Freitag mit.

Die deutsche Tochter Recticel Schlafkomfort habe die vom Kartellamt kritisierte Praxis bereits in der Vergangenheit eingestellt, hieß es weiter. Recticel vertreibt über eine Tochter mit Sitz in Bochum hierzulande Matratzen der Marke Schlaraffia.

Das Bundeskartellamt wirft dem Unternehmen vor, von Juli 2005 bis Dezember 2009 mit seinen Händlern vereinbart zu haben, dass diese bestimmte strategische Schlaraffia-Produkte grundsätzlich nicht unter den vom Hersteller vorgegebenen Verkaufspreisen anbieten. "Händler dürfen den Preis, den sie für ein bestimmtes Produkt vom Kunden verlangen, frei setzen", stellte Kartellamtspräsident Andreas Mundt klar. "Hersteller können zwar unverbindliche Preisempfehlungen aussprechen; sie dürfen ihren Händlern aber keine verbindlichen Preisvorgaben machen oder gar Druck ausüben, etwa mit Lieferstopp drohen, um ein bestimmtes Preisniveau zu erreichen."

Razzien gab es bereits 2011

Beamte des Kartellamts waren 2011 zu Razzien bei Matratzenherstellern ausgerückt. Die Wettbewerbshüter gingen dem Verdacht nach, in der Branche gebe es Vereinbarungen, um Mindestpreise beim Weiterverkauf von Matratzen zu sichern. Durchsuchungen habe es bei Unternehmen, Händlern und Einkaufsverbänden in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Brandenburg gegeben, hieß es damals. "Verfahren gegen drei weitere Hersteller werden derzeit noch fortgeführt", teilte das Bundeskartellamt mit. mit Reuters

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