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Bundeskartellamt: Millionenstrafe für Pharmahändler

Das Bundeskartellamt hat gegen vier Pharmagroßhändler wegen illegaler Absprachen Bußgelder in Höhe von insgesamt 2,6 Millionen Euro verhängt.

Bonn - Die Sanktionen richten sich gegen die Unternehmen Andreae-Noris Zahn AG (Anzag), Phoenix, Gehe und Sanacorp sowie sieben Manager der Firmen, wie das Kartellamt mitteilte. Anzag hatte demnach in einer Rabattschlacht den drei Konkurrenten Marktanteile abgejagt. Dann aber blies die Firma den Preiskampf selbst ab und handelte mit den Wettbewerbern aus, den Status Quo vor der Rabattschlacht wiederherzustellen. Gegen die Beschlüsse kann Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden.

Das Amt habe keine Zweifel an der vorsätzlichen Absprache der Händler, erklärte Kartellamtspräsident Ulf Böge unter Berufung auf Beweismittel, die bei Durchsuchungen sichergestellt worden seien. Ausgangspunkt für die Absprachen sei eine Anfang 2003 von Anzag eingeleitete Strategie gewesen, mit der der Großhändler seinen Marktanteil ausbauen wollte. Dabei erhöhte das Unternehmen demnach die den Apothekern gewährten Rabatte. Als Reaktion kam es zu einem Preiskampf in der Branche. Nach einem Vorstandswechsel habe sich Anzag aber Mitte 2003 entschlossen, diese Rabattschlacht zu beenden, hieß es.

Bußgeldhöhe verhältnismäßig gering

Dazu sei mit den drei anderen großen bundesweit tätigen Pharmagroßhändlern Phoenix, Gehe und Sanacorp vereinbart worden, die von Anzag gewonnenen Marktanteile wieder auf die drei Pharmagroßhändler zu verteilen. Dies geschah demnach durch den Austausch von so genannten Saldenlisten, aus denen hervorging, wie viele Apotheken mit welchem Monatsumsatz in einer Region von Anzag zu einem Wettbewerber gewechselt waren und umgekehrt. Zum Ausgleich von Differenzen sollte Anzag den Apotheken ungünstige Einkaufskonditionen gewähren, um den Apotheker zum Wechsel zum jeweiligen Partner zu veranlassen.

So hätten die Marktruhe wiederhergestellt, der Rabattwettbewerb beendet und die Marktanteile auf den Stand vor Beginn des Preiskampfs gebracht werden sollen, hieß es. Das Bußgeld hätte laut Kartellamtspräsident Böge nach dem seit Juli 2005 geltenden Recht eigentlich "deutlich höher" ausfallen müssen. Es sei aber das zum Zeitpunkt des Kartellverstoßes geltende Gesetz gültig. Zudem habe ein kartellbedingter Mehrerlös nicht mit der notwendigen Sicherheit festgestellt werden können. Deshalb seien die Bußgelder "vergleichsweise milde" ausgefallen, erklärte Böge. (tso/AFP)

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