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Wirtschaft: Clement will nur einen Regulierer

Matthias Kurth soll auch den Energiemarkt kontrollieren

Berlin/Düsseldorf (fo/HB). Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post soll nach den Vorstellungen von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) künftig auch den Energiemarkt kontrollieren. Das berichtet das Handelsblatt mit Bezug auf Informationen aus der Energiebranche. Die Superbehörde – unter Leitung des Regulierungschefs Matthias Kurth – soll Mitte 2004 ihre Arbeit aufnehmen. Das erwartet die EU von der Bundesregierung, die bislang auf freiwillige Vereinbarungen der Industrie zur Durchleitung von Strom und Erdgas durch die Leitungsnetze fremder Anbieter gesetzt hatte.

Noch ist allerdings keine Entscheidung gefallen. Auch das Bundeskartellamt bewirbt sich um die Regulierungsaufgabe. Dessen Chef, Ulf Böge, Böge sprach sich am Dienstag in Berlin gegen eine zu detaillierte „Exante-Preisregulierung“ aus, sondern für eine nachträgliche Kontrolle der Vereinbarungen zwischen den Unternehmen. Böge befürchtet, wie die Energiewirtschaft auch, das Entstehen einer „riesigen Bürokratie“.

Nach Informationen des Handelsblatts hat Clement den Vorstandschefs der größten deutschen Energiekonzerne Eon, RWE, Vattenfall und EnBW jüngst beim Energiegipfel mit dem Bundeskanzler versichert, dass die Telekom-Behörde die Aufgabe übernehmen soll. Wann die Entscheidung offiziell bekannt gegeben wird, ist offen. Clements für den 31. August vorgesehener „Monitoring-Bericht“, der auch die Position des Wirtschaftsministers zur künftigen Energiemarktaufsicht enthält, soll noch keine Aussagen über die erweiterten Zuständigkeiten von Kurth enthalten.

Clements Beamte arbeiten zurzeit noch an der endgültigen Fassung des Monitoring-Berichts. In einer Vorabfassung wird deutlich, dass den Gas-Netzbetreibern eine striktere Regulierung droht als den Stromkonzernen. Der Grund: Die Gaskonzerne haben sich bisher nicht auf freiwillige Regeln für die Nutzung ihrer Netze durch Konkurrenten geeinigt. Für die Stromkonzerne sollen die bestehenden Vereinbarungen Bestand haben, aber weiter entwickelt werden.

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