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DAS GILT AB SEPTEMBER: Behörden müssen vor Panschern warnen

WARNUNGDie Behörden müssen die Öffentlichkeit informieren, wenn Grenzwerte wie etwa für Dioxin in Lebens- und Futtermitteln überschritten werden. Sonstige Verstöße, etwa gegen Hygienevorschriften in Restaurants, müssen veröffentlicht werden, wenn dem Wirt ein Bußgeld von mindestens 350 Euro droht.

WARNUNG

Die Behörden müssen die Öffentlichkeit informieren, wenn Grenzwerte wie etwa für Dioxin in Lebens- und Futtermitteln überschritten werden. Sonstige Verstöße, etwa gegen Hygienevorschriften in Restaurants, müssen veröffentlicht werden, wenn dem Wirt ein Bußgeld von mindestens 350 Euro droht. Die Behörden dürfen jedoch auch bei weniger gravierenden Verstößen an die Öffentlichkeit gehen.

PRODUKTE

Das VIG gilt künftig nicht nur für Lebens- und Futtermittel sowie Bedarfsgegenstände wie Kleidung oder Spielwaren, sondern auch für technische Verbraucherprodukte wie Haushaltsgeräte, Heimwerkerartikel oder Möbel.

KOSTEN

Einfache Anfragen – bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro – sollen für die Bürger künftig immer kostenfrei sein. Geht es um Rechtsverstöße von Unternehmen, liegt die Grenze höher, nämlich bei 1000 Euro. hej

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